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Grenzabstand: Maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche


Hallo zusammen,

kurz und knapp:

Die "maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche" zur Ermittlung 1H für den erf. Grenzabstand
setzt ihr wo an?
Auf der Grundstücksgrenze, davor, dahinter?

Und wo steht das geschrieben?

Sorry für die Frage, hier ist ja eigentlich plattes Land ;).

Viele Grüße, Esther

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Ergänzend dazu:

Mir liegen GOK (NN-Höhen) exakt auf der Grundstücksgrenze vor,
ich habe aber keine Ahnung, wie es höhenmäßig auf dem Nachbargrundstück weitergeht.

Wäre es also richtig oder falsch,
diese Höhen zur Ermittlung des Grenzabstandes
herzunehmen?

Viele Grüße, Esther

Hallo Esther,

hier in BaWü werden Abstandsflächen vom geplanten Gelände an der Fassadenecke gemessen. Hast du keinen Kommentar? Du bist in Niedersachsen?

gruß, Achim

Hallo Achim,

erste Frage: Jein, d.h. Leitfaden der Architektenkammer zur NBauO.
und zweite Frage: Ja, Niedersachsen.

Mir wurde mitgeteilt, ich solle die Geländehöhe auf dem Nachbargrundstück ansetzen.

Um das Thema (bei mir) abzuschließen, fehlt mir ein aussagekräftiger Satz,
der ohne Wenn und Aber unmissverständlich besagt,
wo die gem. §5 NBauO "maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche" zu nehmen ist.

Viele Grüße, Esther

Hallo,
In Schleswig-Holstein sieht’s so aus:
Die festgelegte Geländeoberfläche ist die in einem Bebauungsplan festgesetzte oder in der Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung bestimmte Geländeoberfläche; andernfalls gilt die Höhe der natürlichen Geländeoberfläche als festgelegt (§ 2 Abs. 4 Satz 3 LBO).

Bei dem Begriff der Geländeoberfläche wird man in der Regel von der natürlichen Geländeoberfläche ausgehen, also dem vorhandenen oder „gewachsenen“ Boden. Diese Geländeoberfläche ist nicht künstlich durch Abgrabungen oder Aufschüttungen verändert.

Das natürlich vorhandene Gelände darf grundsätzlich nicht verändert werden.
Es ist zwar zulässig, geringfügige Abgrabungen (-> Lichtschächte) oder Aufschüttungen (-> Terrassen) vorzunehmen, grundsätzlich aber nicht solche, die die Geländeoberfläche verändern (-> z. B. Abgrabung über eine gesamte Seite eines Hauses).

Wenn Du Höhenangaben jeweils an allen Eckpunkten des Grundstücks hast oder besser am geplanten Gebäude dann ist das die maßgebliche Geländehöhe.

Gruß, Michael.

Allplan 2023 Architektur

Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Ausführungen!!

Man hat mich gestern schon etwas verunsichert,
mit der Ansage die Höhen vom Nachbargrundstück anzusetzen.

Siehe Skizze: So hatte ich es jedenfalls gemacht.

1H Traufe:
Punkt B verwendet

1H Giebel:
Punkt A verwendet

An der Traufseite verläuft der anstehende Boden ebenfalls im
Gefälle. Hier ist mit Punkt B der tiefste / ungünstigste Punkt gewählt.

Beim Punkt A bin ich mir nicht 100% sicher.

Und der Punkt C spielt keine Rolle?

Einwände?

Viele Grüße, Esther

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Hallo Esther,

vielleicht kannst du hier was mit anfangen.
Hab ich aus meinem Kommentar.

Lieben Gruß Monika

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Hallo Monika,

dankeschön!!

Das passt doch:

Anlage 2: "...gewachsene Geländeoberfläche für Abstandsmessung maßgebend..."

Anlage 1: "...Schnittlinie Gelände mit Außenwand..."

Wieso wurde mir nur die Nachbar-GOK als maßgebend genannt?
Nachdem, was ich bislang gelesen habe, kann ich das nicht belegen / nachvollziehen.
Klar, der Nachbar soll nicht beeinträchtigt werden, wenn er natürlicherweise
tiefer liegt...

Falls irgendjemandem ein Fehler an meiner kleinen Skizze aufgefallen ist / auffällt,
bitte mehr als gerne kommentieren.

Viele Grüße, Esther

Hallo Esther,

freu mich, das ich auch mal helfen konnte.

Lieben Gruß Monika

Quote by Esther_R
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Ausführungen!!
Man hat mich gestern schon etwas verunsichert,
mit der Ansage die Höhen vom Nachbargrundstück anzusetzen.
Siehe Skizze: So hatte ich es jedenfalls gemacht.
1H Traufe:
Punkt B verwendet
1H Giebel:
Punkt A verwendet
An der Traufseite verläuft der anstehende Boden ebenfalls im
Gefälle. Hier ist mit Punkt B der tiefste / ungünstigste Punkt gewählt.
Beim Punkt A bin ich mir nicht 100% sicher.
Und der Punkt C spielt keine Rolle?
Einwände?

Wir nehmen im Büro nur Punkt B.

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