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[Question] Kann Allplan *.PLA Dateien ausgeben?


Hallo zusammen,

ich muss mich gerade durch das Pflichtenheft des Rheingau Taunus Kreises durchkämpfen. Hier werden konkrete Vorgaben gemacht, wie Planungsdaten zu erstellen und auch zu übergeben sind. Beim Kreis wird mit Archicad 17 gearbeitet. Sie verlangen nun den Datenaustausch ausschließlich im Format *.PLA

Ich habe dazu bisher nichts gefunden. Kann Allplan das???

Der Austausch untereinander (zwischen den Planern) ist wohl mit dwg und dxf gestattet (!) , aber an den AN dann im besagten Format. "Ausnahmen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des AG." Nun... ich soll jetzt beurteilen, ob wir alle Anforderungen erfüllen. Da bin ich eben u.a. darüber gestolpert...

Gibt es da eine Exportmöglichkeit?

Fragt sich
Katja

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

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bei privaten auftraggebern kenn ich das und dort ist es auf jeden fall rechtens.

bei öffentlichen bauherren bezweifel ich, ob eine solche vorgabe, welche eine direkte einschränkung des wettbewerbs ist, rechtlich haltbar ist.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

...moin katja,

das ist eine archicad projektdatei mit den bibliotheken usw....... (archicad ;) )

kann allplan nicht ausgeben.

lg
dennis

Der, die, das, wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, bleibt dumm! Tausend tolle Sachen, die gibt es überall zu seh'n, manchmal muss man fragen, um sie zu versteh'n!

Eine PLA-Datei scheint ein ArchiCAD-spezifisches Projektarchiv zu sein, das nur von ArchiCAD erzeugt werden kann:

https://helpcenter.graphisoft.de/handbuecher/handbucher-zu-archicad-17/hilfe-zu-archicad-17/konfiguration/archivdateien/

Grüße
rb

Allplan Product Owner

Danke für die schnellen Antworten!

Das finde ich ja schon ein Ding! Somit ist mal als Planer im Grunde RAUS, wenn man kein ArchiCAD benutzt...

Danke!
LG Katja

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

...ich würde mal in der cad-stelle anrufen....weil die können doch nicht verlangen das man sich extra archicad anschafft.....bestimmt kannst du auch dwg dateien abgeben...

Der, die, das, wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, bleibt dumm! Tausend tolle Sachen, die gibt es überall zu seh'n, manchmal muss man fragen, um sie zu versteh'n!

die geben alles haaaaaarklein vor. wie der raumstempel auszusehen hat, wie genau das eingestellt wird, wie die listen auszusehen haben (interaktiv - haha) ALLES

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

Hallo,

das erkennst Du schon richtig Katja. Das Pflichtenheft gibt genau vor wie der Standard abzuliefern ist. Und somit auch die Software. Das ist absolut üblich. Für bestimmte Auftraggeber benötigt man bestimmte Software. Die wollen am Ende eine Datei die sie ohne Aufwand ihrem Standard entsprechend archivieren und weiterverwenden können.

Aber, je nach Projektgröße macht es eventuell Sinn Dein Projekt in Allplan abzuwickeln und den Datenaustausch mit TGA und Statik über DWG wie gewohnt vorzunehmen. Dort ist mit Sicherheit auch eine Layerstruktur vorgegeben die einzuhalten ist. Nach Abschluss des Projekts läasst Du Dein Allplan Projekt dann von einem Zeichenbüro in ArchiCAD in das geforderte Format komplett neu zeichnen. Das machen wir bei überschaubaren Projekten so. Bei Großprojekten gehen wir sofort auf die geforderte Software oder nehmen den Auftrag nicht an.

Grüße,
Michael.

Allplan 2023 Architektur

Zur Information:
Hier sind alle Austauschformate von Allplan aufgelistet.

bei privaten auftraggebern kenn ich das und dort ist es auf jeden fall rechtens.

bei öffentlichen bauherren bezweifel ich, ob eine solche vorgabe, welche eine direkte einschränkung des wettbewerbs ist, rechtlich haltbar ist.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]