Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob mich nun die vorherige Frage von Monika so durcheinander gebracht hat, oder ob in Allplan 2017 nicht doch nachgebessert werden sollte. Lasst mich bitte wissen, ob ich schäps liege:
DIN277-2016, Kommentar hierzu liegt mir vor und ich bin beim Öffnen der Geschossfunktion in Allplan stutzig geworden (siehe Anhang).
Folgendes: "Zur Brutto-Grundfläche (BGF) gehören die nutzbaren Netto-Raumflächen (NRF) und die Konstruktions-Grundflächen (KGF) aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Nicht zur Brutto-Grundfläche (BGF) gehören ..." Zitat Ende.
Wenn ich hierzu die bildlichen Veranschaulichungen zu Gemüte führe, stelle ich (für mich?) fest, dass die Eingabe in Allplan unter dem Button Flächenart DIN277 in der Funktion Geschoss gar keinen Sinn ergibt. Ich lege doch nicht verschiedene Geschossbereich an, wenn z.B. unter einer Tribüne eines Seminarraums, also Teilbereich des Geschosses ein Raum der der Wartung dient -und damit nicht zur BGF gehört- an. Wenn ich da an die vielen Korrekturflächen, die z.B. mit IBD nötig werden um halbwegs korrekte Fassadenflächen/ Gerüst etc. zu erhalten wird mir schwindelig. Deshalb:
Wäre es nicht sinnvoller, diesen Eingabeteil der Funktion RAUM zu übergeben, um korrekte BGF ohne großen Klimbim zu erhalten? BRI oder nicht BRI gehört logisch zum Geschoss- wird aber durch die Abtrennung zur BGF m.E. vereinfacht und klarer.
Für Überlegung und Austausch wäre ich dankbar.
Gruß, Bernd
oh- eben bemerkt, ... und die KGF etc denken wir uns am Schluss dazu. OK- Eigentor. Dennoch beim Gedanken an diese Ausnahmebereiche v.a. häufig in Dachbereichen, Schrägräumen etc. treiben mir den Schweiß auf die Stirn i.Verb. mit der Gschosseingabe und nötigen Korrekturen