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Brutto-Grundfläche (BGF) DIN 277-2016


Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob mich nun die vorherige Frage von Monika so durcheinander gebracht hat, oder ob in Allplan 2017 nicht doch nachgebessert werden sollte. Lasst mich bitte wissen, ob ich schäps liege:

DIN277-2016, Kommentar hierzu liegt mir vor und ich bin beim Öffnen der Geschossfunktion in Allplan stutzig geworden (siehe Anhang).
Folgendes: "Zur Brutto-Grundfläche (BGF) gehören die nutzbaren Netto-Raumflächen (NRF) und die Konstruktions-Grundflächen (KGF) aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Nicht zur Brutto-Grundfläche (BGF) gehören ..." Zitat Ende.

Wenn ich hierzu die bildlichen Veranschaulichungen zu Gemüte führe, stelle ich (für mich?) fest, dass die Eingabe in Allplan unter dem Button Flächenart DIN277 in der Funktion Geschoss gar keinen Sinn ergibt. Ich lege doch nicht verschiedene Geschossbereich an, wenn z.B. unter einer Tribüne eines Seminarraums, also Teilbereich des Geschosses ein Raum der der Wartung dient -und damit nicht zur BGF gehört- an. Wenn ich da an die vielen Korrekturflächen, die z.B. mit IBD nötig werden um halbwegs korrekte Fassadenflächen/ Gerüst etc. zu erhalten wird mir schwindelig. Deshalb:

Wäre es nicht sinnvoller, diesen Eingabeteil der Funktion RAUM zu übergeben, um korrekte BGF ohne großen Klimbim zu erhalten? BRI oder nicht BRI gehört logisch zum Geschoss- wird aber durch die Abtrennung zur BGF m.E. vereinfacht und klarer.
Für Überlegung und Austausch wäre ich dankbar.

Gruß, Bernd

oh- eben bemerkt, ... und die KGF etc denken wir uns am Schluss dazu. OK- Eigentor. Dennoch beim Gedanken an diese Ausnahmebereiche v.a. häufig in Dachbereichen, Schrägräumen etc. treiben mir den Schweiß auf die Stirn i.Verb. mit der Gschosseingabe und nötigen Korrekturen

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Schaut bitte mal in den Anhang. Vielleicht ist der Gedanke doch nicht so blöd und die KGF lässt sich wie bei manueller Ermittlung in Verbindung mit BRI und NRI doch als Differenz berechnen oder ist das zuviel für Allplan? Mich stört die BGF im Geschoss, weil es zu aufwändig wird das im Bedarfsfall richtig über Allplan einzugeben.

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die bgf hat im raum nichts verloren, da dort die wände (kgf) nicht berücksichtigt sind.

der punkt ist meiner meinung nach erstmal unabhängig von ibd zu denken. wenn es mit ibd-eingaben dann zu komplex wird, muss ibd nacharbeiten.

insgesamt ist die norm zwar logischer, aber in der anwendung nicht unbedingt einfacher geworden. unabhängig davon dürften noch ein nicht unwesentlicher teil der kollegen 3% putz abziehen (und dach auch bei din-berechnungen)...

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
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mag ja sein dass da noch Pauschalabzügler dabei sind. Ich sehe das Problem Grundsätzlich und nicht an IBD ausgemacht.
Ich hatte die Überlegung ob ein Raum nicht simpler einzugeben wäre, um ihn dann als Abzug zu erkennen, z.B. die Teilbereichsfläche innerhalb eines Geschosses, welche z.B. nur Kriechkeller ist und damit nicht zur BGF gehört. Aber wie du sagst- und das Thema hatten wir glaub ich schon mal - mit Zuordnung von Schnittmengen der KGF oder weiß der Fuchs was. Laut der DIN-Definition bezieht sich die BGF auf nutzbare NRF und die KGF ist für mich das Abfallprodukt einer Differenzberechnung. Übringens wäre IBD da sogar easy anzuwenden: asl Beispiel wird bei Mauerwerk auch die Schrenzlage ausgewertet= KGF- also eigentlich NullProblemo. Aber sicher denk ich da zu naiv. Was ich interessant an deiner Reaktion finde, ist das "Reizwort" welches mit I anfängt und D aufhört

ein problem ist, dass der aufbau der normen (inkl. der din 1356-6) nicht oder nur unvollständig auf CAD und bauteile ausgerichtet sind...

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Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob ich die Frage / das Problem richtig verstanden habe, aber ich versuche mal meine Vorgehensweise mit den Geschossen zu beschreiben in der Hoffnung die richtigen Flächen/Volumina der DIN 277 zu erhalten und auch die richtigen Flächen für Außenputz , Gerüst etc zu erhalten.

Prinzipiell bestehen meine Gebäude meist aus einem halben Dutzend verschiedener Geschosse. Neben den gewöhnlichen Geschossen wie Untergeschoss (z.B. ohne Gerüst, mit Dämmung und Sockelputz), Erdgeschoss (z.B. Sockelputz, Außenputz, Gerüst), Obergeschoss (Außenputz, Gerüst) welche nicht nur zum BRI (a) zählen sondern auch zur BGF habe ich eigene Geschosse definiert (siehe Anhang) welche zwar den BRI erfassen aber nicht zur BGF zählen. Dies kann ich im Geschoss unter DIN 277, BauNVO einstellen.

Somit sollte es doch auch kein Problem sein, ein Geschoss zu "erschaffen" welches den "Geschossbereich unter einer Tribüne" richtig erfasst. Wobei ich der Auffassung bin dass dieser, ich gehe davon aus dass der Raum begehbar ist, natürlich zum BRI zählt, SOWIE zur BGF und somit kein eigenes Geschoss benötigt.

Als größeres Problem sehe ich die Auswertung der Massen (Gerüst, Außenputz,...). Da bei Geschossen welche auf gleichen Teilbildern "aneinander liegen" die Flächen wie Außenputz nicht berechnet werden. Manchmal ist das natürlich gewünscht und intelligent von Allplan, wenn z.B. die Garage am Hauptgebäude steht, dann will ich dort keinen Außenputz (wenn auf getrennten Teilbildern dann Teilbilder verknüpfen). Jedoch z.B. im Falle eines Penthouses will ich sehr wohl den Außenputz haben, jedoch liegt das Geschoss der Dachterrasse dort an, und da beides auf einem Teilbild gezeichnet wurde, habe ich das Problem dass der Außenputz nicht gerechnet wird....

Ich hoffe das hilft ein bisschen weiter.

Grüße

Pièces-jointes (2)

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Hallo zusammen,
ich arbeite genau so wie Magro.
Zu dem Problem mit dem Putz mache ich es so, dass die Geschosse einen Abstand von 0,005m an den Berührungsflächen haben.
So sehen/bedingen sich die Geschosse nicht und bei der Massenermittlung ist die Größe vom 0,005m Spalt zu vernachlässigen.

Tschau
Mike
http://www.baucon.de
Erfreulicherweise macht die Aufnahme von Wissen niemals Dick!

Hallo Bernd!

Heute ist D E I N E Frage zum Thema DIN 277 im Kalender ...

Gruß aus dem sonnigen Wien, Martin

Bautechnik GmbH. | A-2100 Korneuburg | Raiffeisenstraße 1

Hallo Martin,
jetzt hast du mich genötigt, doch noch ins AKR zu gucken
Ich hätte gehofft, das der AKR-Master auf den erfundenen Report "Brutto- Raumflächen Abmessungen" eingeht und daraus was bastelt. Mögliche Antworten in der Richtung
a) "ich rufe Markus P. an und bitte höflich um Korrektur des Report- Titels"
b) "mit Abgabe des ausgedruckten Reports auf der Baubehörde lege ich ein Entschuldigungsschreiben für die falsche Bezeichnung bei"
c) "ich fordere den Normenausschuss schriftlich auf, sämtliche Druckerzeugnisse zur DIN277-2016 unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und auf die neuen Bezeichnungen laut Allplan 2017 umzustellen"
d) "ich stelle fest, dass der Support den Fehler zur Kenntnis genommen hat, aber zum Release 2017-1 noch keine Notwendigkeit erkannt wurde, zu korrigieren, weil c) ohnehin in Kürze zutrifft
e) "ich erzeuge den Report als PDF-Datei und korrigiere mittels kostenpflichtiger Zusatzsoftware die Titulierung vor der Weitergabe"

ich entscheide mich für f): "Klappe halten; das wird schon"

Gruß aus dem (noch) trüben Schwabenländle, Bernd


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