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[Frage] Terrasse Flächenart nach DIN277 ?!

Schlagworte:
  • Terrasse
  • Flächenart
  • DIN277

Hallo Leute,
ich wollte mal nachfragen, da wir vor dem Problem stehen,
was für eine Flächenart nach DIN277 kriegt der Raum "Terrasse" ?
Momentan haben wir den Raum auf L - Leerraum, weder NRF noch NRI...
Problem ist dabei im Report "Netto-Raumflächen Abmessungen" von Allplan, wird er in der Matrix nicht einberechnet.
Ist das so Korrekt?

Lg René
http://www.baucon.de

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Terrassen, Balkone und ähnliches haben nach DIN277 NUF, wenn diese Nutzungen haben. Die Unterscheidung findet in der Umschließungsart (R für Regulär und S für Sonder) statt.
Ein Laubengang hat dann entsprechend VF und S.

Eine Wertung über den Flächenansatz od. ähnliches wie die Wohnflächenverordnung kennt die DIN nicht.
Hier gilt: wenn Nutzung, dann 100% und zuordnung zu NUF/TF/VF.
Wenn allseitig umschlossen, dann R, alles andere S.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Terrassen, Balkone und ähnliches haben nach DIN277 NUF, wenn diese Nutzungen haben. Die Unterscheidung findet in der Umschließungsart (R für Regulär und S für Sonder) statt.
Ein Laubengang hat dann entsprechend VF und S.

Eine Wertung über den Flächenansatz od. ähnliches wie die Wohnflächenverordnung kennt die DIN nicht.
Hier gilt: wenn Nutzung, dann 100% und zuordnung zu NUF/TF/VF.
Wenn allseitig umschlossen, dann R, alles andere S.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Also habe ich richtig verstehen ich nutze N - Nettoraumfläche und NRI
Jetzt stellt sich mir aber die Frage... wann zum Henker nutze ich L?
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Lg René
http://www.baucon.de

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z. b. eine nicht genutzte Abseite im Dachgeschoss oder räume, welche ich als räume haben möchte (z. B. für Ausbau od. sonstwas), welche aber nach DIN KGF sind.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]