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[Frage] Ist der Maßstab 1:33 zulässig ?


Ich brauche mal dringend eure Meinung.
Wie viele andere Kollegen nutze ich für die Bewehrungspläne oftmals den Maßstab 1:33,33 (Den gab es früher auch noch auf den 3-Kant Maszstabsleisten)
Jetzt hat ein AG bemängelt das dieser Maßstab nicht zulässig wäre und er befürchtet das die Baufirma dass beanstandet.

Nutzen hier noch andere Büros den Maßstab 1:33,33 ?
Gerade bei Unterzügen und Wänden ist meiner Meinung nach 1:50 zu klein und 1:25 zu groß für das was darzustellen ist.

LG Jürgen

LG Jürgen

Allplan 2024-1-6 - Ingenieurbau

11 - 12 (12)

Hallo Buo,
es geht Dir ums Prinzip und das ist völlig okay. Du musst den Masstab 1:33⅓ ja nicht benutzen.

Dein Vorwurf der Ungenauigkeit kann ich jedoch nicht nachvollziehen.
Welche Abweichung kannst Du auf dem Papierplan messen ? 0,1 mm ?
Wenn ich richtig gerechnet habe müsste eine Linie auf dem Papierplan eine Länge von 3,33 Meter haben um eine Abweichung von 0,1 mm messen zu können. Das bedeutet, dein Papierplan müsste auch so lang sein.
Bei einem DIN A0 Plan wäre die Abweichung beim messen der längsten darstellbaren Linie im 1/100stel mm Bereich.
Womit willst Du das messen ? Mit einem Zollstock ?
Somit ist selbst "das rausmessen aus dem Plan" kein Argument den Maßstab 1:33⅓ wegen Ungenauigkeit nicht zu nutzen.
Und diese kaum messbare Ungenauigkeit findet nur auf dem Papierplan statt. CAD-Intern würde ich sagen hat der Maßstab keinen Einfluss auf die Rechenergebnisse.

LG Jürgen

LG Jürgen

Allplan 2024-1-6 - Ingenieurbau

Update zum Eingangsbeitrag :

Der AG ist mit der Verwendung des Maßstabes 1:33⅓ einverstanden,
nachdem ich Ihm die Auszüge aus der DIN 5455 und 1356-1 geschickt hatte.
(s.meinen Beitrag vom 28.10.2024 - 11:51 Uhr)

LG Jürgen

LG Jürgen

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