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Version:  Allplan 2017, Allplan 2020, Allplan 2018, Allplan 2019 |  Letzte Änderung: 27.02.2024 13:56
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Frage:

Welche Grundeinstellungen sind zu treffen, um korrekte Wohnflächen nach der aktuellen Wohnflächenverordnung zu erhalten?



Grundlagen:
Die Berechnung der Wohnflächen in Allplan basiert auf der aktuellen Wohnflächenverordnung, wobei auch nach der II. Berechnungsverordnung gearbeitet werden kann.

Eine verpflichtende Anwendung der Wohnflächenverordnung besteht lt. §1 WoFlV nur, wenn die Wohnfläche nach Wohnraumförderungsgesetz zu berechnen ist.

Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
Laut §2 (1) WoFlV sind als Wohnflächen die Grundflächen von allen Räumen zu betrachten, welche ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Bei Wohnheimen gehören alle Flächen, welche zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind zu den Wohnflächen.
Explizit eingeschlossen werden lt. §2 (2) WoFlV Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliches (nach allen Seiten umschlossen - vgl. DIN 277-1:2016 Umschließungsart R) sowie Balkone, Loggien und ähnliches (nicht allseitig umschlossen - Umschließungsart S)

Nicht zur Wohnfläche - auch wenn innerhalb der Wohnung zur alleinigen Nutzung vorhanden - gehören Räume wie Kellerräume, Abstellräume (außerhalb der Wohnung), Bodenräume, Trockenräume, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen.
Räume, welche nicht den Anforderungen des jeweils gültigen Bauordnungsrechts (Anforderungen für Aufenthaltsräume) genügen, sind von der Wohnfläche auszunehmen, wie auch Geschäftsräume.

Die Berücksichtigung der Zubehörflächen der Auswirkung von Wohnräumen in Keller- und/oder Dachgeschossen auf die restlichen Räume des jeweiligen Geschosses ist vom Nutzer durch einstellen der entsprechenden Attribute zu regeln.

Attribute für Wohnflächen - Art der Grundfläche
Für die Berücksichtigung von Räumen bei der Wohnfläche in den Reports wird das Attribut Art der Grundfläche (Flächenart_Wohnfläche) im Register DIN277, Wohnfl. unter Wohnflächen-Attribute verwendet.

  • WO - Wohnraum
    Einstellung für voll anzurechnende und teilweise anrechenbare Wohnräume
    z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flure in Wohnungen, Balkone, Terrassen und ähnlichem
  • ZU - Zubehörraum
    Keller, Waschküchen und ähnliche Räume
  • WI - Wirtschaftsraum
    für aktuelle Berechnungen nicht mehr zu verwenden, da der Begriff bei der Überführung der II. Berechnungsverordnung in die Wohnflächenverordnung nicht übernommen wurde.
  • KW - Kein Wohnraum
    Einstellung für ALLE Räume, welche KEINE Wohn- oder Zubehörflächen sind.
    z. B. Treppen mit mehr als 3 Steigungen, Flure und ähnliches außerhalb von Wohnungen, Büro- und Geschäftsräume, Kellerräume und ähnliche Räume in Nichtwohngebäuden


In den Reports für Wohnflächen werden Räume mit der Einstellung KW ignoriert (außer bei Flächenvergleich Raumgruppen.rdlc).
Alle Reports, welche NUR mit Wohnfläche (und einer Spezifikation) tituliert sind, werten nur Räume mit Einstellung WO aus. Bei den Reports, welche mit Zubehörflächen (allein oder als Zusatz) benannt sind, werten zusätzlich ZU und WI aus.

Attribute für Wohnflächen - Faktor für Wohnflächenberechnung, pauschaler Abzug

Laut Wohnflächenverordnung (analog ähnlich II. Berechnungsverordnung/DIN 283) §4 Anrechnung der Grundflächen sind

  1. Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Meter vollständig,
  2. Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern zur Hälfte,
  3. unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume zur Hälfte
  4. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel mit einem Viertel, höchstens zur Hälfte

zu berücksichtigen.

Die Punkte 1 und 2 werden automatisch über die Bauteilhöhen (Oberkante Raum an Obere Ebene oder Bezugsfläche) geregelt. Dabei werden die Bereiche im Nachvollziehbaren Ansatz jeweils mit einem Faktor von 1.00, 0.50 und 0.00 versehen.
Für die Punkte 3 und 4 muss der Faktor für Wohnflächenberechnung (Faktor_Wohnfläche_Raum) nach Bedarf gesetzt werden.

 

Ansatz
prozentualer Ansatz
Faktor
vollständig
100%
1.00
zur Hälfte
50%
0.50
zu einem Viertel
25%
0.25


Die Einstellung Pauschaler Putzabzug von Grundfläche ist nur für Berechnungen nach II. Berechnungsverordnung notwendig. Bei Berechnungen nach Wohnflächenverordnung darf kein Haken gesetzt werden.

Die für die Höhenteilung anzusetzenden Faktoren und Höhen können (bei Bedarf) beim Erzeugen der Reports geändert werden. Eine Änderung der Einstellungen hat Auswirkungen auf ALLE Beschriftungsbilder, die Wohnflächenattribute verwenden.


Grundfläche nach lichtem Maß, nach Rohbaumaß, mit pauschalem Abzug
Für die Ermittlung der Grundfläche hat Allplan drei mögliche Ansätze, um sowohl der Wohnflächenverordnung als der II. Berechnungsverordnung gerecht zu werden.


 

Berechnung der Grundfläche
Höheneinstellung Raum
Berücksichtigung der Ausbauflächen
Anwendung
Attribute für Raumbeschriftung
Name/Nummer
Rohbaumaß
Form aus Ebenen/Bezugsfläche
nein
keine Anwendung basierend auf Verordnungen oder Normen
Wohnfläche_Rohbau
@196@
Rohbaumaß mit Pauschalabzug/Zuschlag
Form aus Ebenen/Bezugsfläche
nein
II. Berechnungsverordnung. Standardabzug: 3%
Wohnfläche_Rohbau_mit_Abzug
@193@
Der aktuell eingestellte Abzug wird bei der Beschriftung berücksichtigt!
Fertigmaß, Ausbauflächen werden berücksichtigt
Form aus Ebenen/Bezugsfläche
Seitenfläche werden für die Ermittlung der Grundfläche, Bodenfläche und Deckenfläche für die Ermittlung der lichten Höhen/Höhenteilung berücksichtigt
Wohnflächenverordnung
II. Berechnungsverordnung
Wohnfläche_Ausbau
@197@


Hinweise:
Eine Übersicht über Attribute zur Auswertung von Wohnflächen, DIN277-Flächen finden Sie in einem eigenen FAQ.
Detailinformationen zur Berechnung der Grundfläche bei Wohnflächen sind ebenfalls in einem eigenen FAQ enthalten.

Literaturhinweise:
Die nachfolgenden Informationen wurden für dieses FAQ berücksichtigt

  • Verordnung zu Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) vom 25.11.2003
  • Wohnflächenberechnung, Autor Gerhard Heix, Verlag für Wirtschaft und Verwaltung Hubert Wingen
  • §§ 42 bis 44 II. Berechnungsverordnung (12.10.1990/23.11.2007 - Neufassung 25.11.2003)
  • DIN 283:(aufgehoben)
  • DIN 277-1: 2016-01


 

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