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Staffelgeschoss in NRW : Rücksprung festgelegt ?


Hallo.
Haben gerade das Maß des Rücksprunges bei einem Staffelgeschoss zuklären, welches leider nicht im Bebauungsplan festgelegt ist.

Ist das allseitige einzuhaltende Mindestmass des Rücksprungs (im www wird oft mind. 1,00m erwähnt, was aber nirgendwo festgeschrieben zusein scheint) irgendwo festgelegt?

Mein Wissensstand (nach meiner ixquick_erei - verzichte auf google) zum Thema Staffelgeschoss:
allseitig zurückspringend - der oft erwähnte "mind. 1 Meter" ist aber anscheinend nicht wirklich festgelegt
Ausnahme Allseitigkeit: Grenzbebauung, denn sonst müsste dort wieder mind. 3m Abstand eingehalten werden

Für feedback wäre ich dankbar!

Gruß Joerg

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Hallo Jörg,

schau mal hier: http://www.bau-rat.de/3000_erlaeuterungen_etc/s/staffelgeschoss_als_vollgeschoss.html

Ich mag die Bau-rat.de ganz gerne, weil sie meist gute Erklärungen hat.

Gruß Ulrike

Danke Ulrike, den Treffer hatte ich schon und fand

"Ein Maß von weniger als 1 m erscheint ... unvorstellbar."

als sehr aussagekräftig! ;o)

Zumal man durch einen Rücksprung um Verblendbreite plus Dämmstärke (Ersatz: Ständerwerk mit Dämmung) und einen markanten Materialwechsel der Aussenhaut einen optischen Rücksprung erzeielen könnte, wäre zumindest an Zwangspunkten eine Lösung.

Gruß Joerg

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Da kam eben an anderer Stelle die Aussage:

"... ein optischer Rücksprung hat ja nix mit einem Staffelgeschoss zu tun, oder? ..."

Ein Rücksprung ist es schon ab 1 Millimeter/Zentimeter.
Wir hatten zumindest zweiseitig 25 Zentimeter und (dann zur optischen Wirkung) einen Materialwechsel von dunklem Klinker auf weissen Putz angedacht, sowie eine Dachterrasse mit den erforderlichen Abmessungen zur Einhaltung der 2/3-Fläche (kein Vollgeschoss) und es ging mir in der Forumsantwort "... unvorstellbar ..." um die Erzeugung einen größeren Wirkung der 25cm.
Gruß Joerg

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lt. BauO NW ist ein Staffelgeschoss " Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss". Ob Vollgeschoss oder nicht ergibt sich aus der nachfolgenden Formulierung...
Ergo wäre ein allseitiger Rücksprung von 1 mm schon ein Staffelgeschoss. Ist der Rücksprung nicht allseitig ist es kein Staffelgeschoss.
Der 1 m von bau-rat ist nur eine Anmerkung der Redaktion und rechtlich irrelewand.

Zumindest verstehe ich das so

Grüße Ulrike