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Grenzabstand: Maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche

Schlagworte:
  • 1H
  • Grenzabstand
  • Maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche

Hallo zusammen,

kurz und knapp:

Die "maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche" zur Ermittlung 1H für den erf. Grenzabstand
setzt ihr wo an?
Auf der Grundstücksgrenze, davor, dahinter?

Und wo steht das geschrieben?

Sorry für die Frage, hier ist ja eigentlich plattes Land ;).

Viele Grüße, Esther

11 - 11 (11)

In BaWü nimmt man auch noch das B von der anderen Giebelfassadenecke und dann davon den Mittelwert. Hinzu kommt noch der Rest bis zum First zu einem Viertel (Fall gleiche Traufhöhen; sonst wird es komplizierter). Das dann mal 0,4.

Wenn das gestrichelte bei Punkt A vorspringt, sodass es kein untergeordnetes Bauteil mehr ist, ist hier Punkt A zusätzlich maßgebend.

gruß, Achim

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