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[Frage] BauNVO 1990, GRZ I und GRZII

Schlagworte:
  • 2016

Hallo,

wie ist das mit der GRZ 1 und 2? Ich rechne die getrennt aus und wie ermittle ich dann die gesamte GRZ(siehe Anhang)?

Bin da nicht so der Kenner der Materie und bitte um Unterstützung.

Gruß: T.

Anhänge (1)

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Das Gedöns wie Zufahrt, Garage und Stellplätze (Satz 1 §19 BauNVO) etc. zählt zu dem Bereich, der die zul. GRZ (1) um 50% bis max. 0,8 Gesamtgrundflächenzahl lt. Satz 3 überschreiten darf. Macht normal der Vermesser.

Also im Klartext: Beide zusammenzählen und gucken, dass du unter oder max. 0,8 GRZ liegst, bzw. max 50% der zul. GRZ lt. B-Plan.
Wenn diese bei z.B. 0,4 liegt, darfst du hier bis 0,6 in der Gesamtsumme kommen, ggf bis 0,8, was ich aber dann mit dem Amt klären würde (Versiegelung Flächen >> Entwässerung).

Hallo Bernd,

danke für das nette Telefonat und die Tipps zum Thema. Lass' es Dir gut gehn in Minga :-) .

Gruß: T.