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[Frage] Raumgruppen-Flächen aus Teilbild direkt und aus Ableitung unterschiedlich berechnet


N'Abend zusammen,
ich möchte es nur verstehen, bitte!
Wie kann es sein, dass Raumgruppenberechnungen aus dem Teilbild direkt und aus einer Ableitung berechnet unterschiedlich groß sind, obwohl sowohl der Report mit sämtlichen Einstellungen als auch die zu Grunde liegenden Quellteilbilder gleich sind.
Die Berechnungen aus den Ableitungen sind jedenfalls nicht korrekt berechnet, ich weiß nur leider nicht warum!? Direkt aus den Teilbilder funktioniert es korrekt. Ich vermute, es liegt an nicht berechneten Nischen von Terrassen und Balkonen in den Ableitungen.

Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht. Die Berechnungen sind in Allplan 2021 durchgeführt.

Frustige Grüße

Fredo

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das obere geschoss ragt in die untere terrasse und schränkt dessen höhe in teilbereichen oder ganz auf unter 2,0m ein

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Morgen Markus,
das kapier ich nicht! Der Report direkt aus den Teilbildern gibt doch die Flächen korrekt aus, nur der identische Report aus den Ableitungen nicht. Wieso haben an sich identische Berechnunggrundlagen unterschiedliche Ergebnisse? Es ragt auch kein Geschoss in Teilbereichen in Terrasse, wo dann die Höhe auf unter 2.00m reduziert würde.

Anbei mal ein Bild zur Verdeutlichung.

Gruß

Fredo

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"jeweils" einzeln von TB aus korrekt od. gemeinsam?
die differenz bei whg 6 ist in der terrasse und nur bei der wohnfläche. also sollte man sich hier die flächengraphik über einen anderen report mal anschauen, was die differenz ist/sein kann.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Also es werden bei Reportermittlung aus der Ableitung heraus definitiv (teilweise) Leibungsflächen nicht mitgerechnet, die beim Report aus den Teilbildern direkt korrekt als Wohnfläche gem. Leibungstiefe mitgerechnet werden.
Selbst wenn es in irgendeiner Form unkorrekte Raumgeometrien sein sollten, so müssten doch beide Reports trotzdem immer identisch sein. Hier ist übrigens mal ein andere gebäude als Grundlage gewählt worden, um zu verdeutlichen, dass es kein Einzelfall ist.

Verstehe wer will, ich jedenfalls nicht. Es passiert auch, wenn ich nur einzelne geschosse auswerte. Die Ableitung rechnet immer falsch!

Gruß

Fredo

PS: Ich lasse die Ableitungen jetzt zunächst mal links liegen, ist mir irgendiwe nicht geheuer!

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Unabhängig von der utnerschiedlichen Berechnung vermute ich, dass die Nischen Fenstertüren sind und damit sind diese - lt. aktuellen Kommentaren der Wohnflächenverodnung - als Türen nicht mit einer Wohnfläche zu berücksichten (gleiche Bewertung wie normal Innentüren)

(Quelle: Wohnflächenberechnung, Berechnung Methoden Anwendung von Gerhard Heix, Verlag für Wirtschaft und Verwaltung, Hubert Wingen, Essen - ISBN: 978-3-8028-0610-0)

Unahängig vom - meiner Meinung nach - falschen Ansatz der Bauteile als Fenster statt als Türen, gehört das damit an den Support/Entwicklung zur Untersuchung.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Sind die Einstellungen für die Reports gleich?
Da musste ich auch erst einmal darauf kommen (V 2020), dass da Allplan die Einstellungen getrennt behandelt.

Markus: Nee, das sind ganz normale Fenster, die bis zum Boden gehen. Im Teilbildreport werden die Nischen ja dann auch korrekt berechnet. Ich werde die Vergleichsliste mal an den Support senden.

@audax: Ja, die Einstellung sind exakt gleich, darauf habe ich sehr geachtet.

Gruß

Fredo

mir ist schon klar, dass es fenster als bauteil sind.
die rechtliche frage ist aber, ob es korrekt als fenstertüren wäre!

nur eine nische ohne verbindung zu einer tür ist rechtlich eine wertbare fensternische.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]