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[Frage] Treppenverziehung nach DIN 18065 [Gelöst]

Schlagworte:
  • 2015

Hallo,

ich habe hier eine halbgewendelte Treppe erzeugt, wir befinden uns in einem Gemeindehaus und somit muss eine verzogene Stufe an der schmalsten Stelle mind. 10 cm breit sein. Das hat sie aber nicht, es wird wohl nach Wohngebäuden(>= 5 cm) gerechnet sein.

Kann man das irgendwo einstellen oder ist jetzt wieder fröhliches Frickeln angesagt?

Gruß: T.

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Hallo,

ich habe es von Hand hingedreht, aber ich wünsche mir im Treppenmodul eine Checkbox, die eine Wahl zwischen Wohnbau und öffentlichem Gebäude ermöglicht!

Danke für den Hinweis mit dem Podest. Das ist richtig!

Gruß: T.

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Hallo Thomas,
unabhängig von der von Dir gesuchten Einstellmöglichkeit,
die ich leider auch nicht kenne:
Nach DIN (s. Fragestellung) braucht man nach 18Stg.
ein Zwischenpodest.
Ist mir nur so aufgefallen .
Oder, es hat sich irgendetwas geä., was sich meiner Kenntnis
entzieht.
LG, Esther

Viele Grüße, Esther

Hallo,

ich habe es von Hand hingedreht, aber ich wünsche mir im Treppenmodul eine Checkbox, die eine Wahl zwischen Wohnbau und öffentlichem Gebäude ermöglicht!

Danke für den Hinweis mit dem Podest. Das ist richtig!

Gruß: T.

Stimmt, das wäre nützlich.

Viele Grüße,
Kerstin

http://www.ncc-mitte.de
Autorisierter Allplan Partner in Weimar, Dresden, Leipzig, Braunschweig und Kassel

Hallo,

habe jetzt ein Podest reingesetzt und kombiniert mit einer Viertelwendelung. Das Podest ist maßlich DIN-konform. Kann man das wohl so realisieren in einem Gemeindehaus als notwendige Treppe(siehe Anhang)?

Gruß: T.

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Hallo Thomas,

notwendige Treppen dürfen nicht verzogen werden.

Gruß Ulrike

Ok, danke für die Info!

Gruß: T.

Zitiert von: UlliA
Hallo Thomas,
notwendige Treppen dürfen nicht verzogen werden.
Gruß Ulrike

Hallo Ulrike, das notwendige Treppen "vorzugsweise" als geradläufige auszuführen sind ist klar. Das sie nicht verzogen werden "dürfen" wäre mir neu. Habe leider zur Zeit keine DIN 18065:2015-03 zur Hand. Aber das würde mich schon sehr wundern.

@Thomas: Ich meine mich aus dem Treppenbaukurs in der Meisterschule zu erinnern, dass bei Treppen breiter 1m die Lauflinie 45cm von der Innenkante Lichtwange bzw. Handlauf gemessen wird. Kann ich aber auch grade nicht belegen.

Das mit dem Podest nach 18 Stufen ist auch ein soll und kein muss bzw. zumindest verhandelbar.

gruß, Achim

Hallo,

danke für Eure Antworten. Wir hatten eben mit dem Ersteller des Brandschutzkonzepts telefoniert und er hat das durchgewunken. Ist übrigens auch so genehmigt worden.. .

Gruß: T.

Zitiert von: DerAchim

Das mit dem Podest nach 18 Stufen ist auch ein soll und kein muss bzw. zumindest verhandelbar.

Da hat Achim natürlich Recht. Es steht "nur" in der DIN.
Jedenfalls ist es besser, man spricht wenigstens vorher drüber, als dass es nachher Ärger gibt.
Ich hatte schon fast ein schlechtes Gewissen wg. meiner Antwort.
Freut mich, dass alles gut ist!!!
Liebe Grüße!

Viele Grüße, Esther

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