nur, weil ich gerade die din 1356-1 genauer betrachtete ohne wertung usw...
ich lese aus der zeichnung die VORGABE der DIN die innentüren auf roh zu bemaßen....
gruß
nur, weil ich gerade die din 1356-1 genauer betrachtete ohne wertung usw...
ich lese aus der zeichnung die VORGABE der DIN die innentüren auf roh zu bemaßen....
gruß
der ´versierte´ Planer nimmt im Bauantragsplan ±0,00 als Fertigfußboden (Planbezeichnung "EFH" anstelle FFB od RFB). Gerne auch: nur eine Linie dargestellt.
Im Ausführungsplan wird ±0,00 dann RFB.
Bei Beb.Plänen, welche Trauf/Firsthöhe nicht nach m üNN angeben, sondern ab EFH ergibt das mehr li.Höhe bis max zulässige Trauf-/Firsthöhe....
Und solange es keine eindeutige Vorschrift od Norm gibt (gibts nicht), ist das legal.
Sollte in einem guten CAAD-Programm nicht beides mölich sein ???
Natürlich, es ist ja auch beides möglich. Die Frage war ja nach dem Sinn dieser oder jener Vorgehensweise.
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