Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
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4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
In Deinem Fall liegt es an dem horizontalen Wandstück, welche bei Dir als Stütze gezeichnet ist!
Damit greift Fall 1., die Stütze wird als Pfeiler "interpretiert". D.h. die Pfeilerfläche ist kleiner als 0.1 m² und wird hinzugerechnet! Sobald man die horizontale Wand als Wand zeichnet, wird die Wohnfläche erwartungsgemäß kleiner. Der anliegende Bauteiltyp dürfte aber eigentlich keine Auswirkungen haben, da die Wand dann als "Vormauerung" angesehen werden könnte. Punkt 1 spricht ja von "freistehenden Pfeilern und Säulen"...
Die obigen Fälle könnte man aus "positiver Sicht" auch so formulieren:
Bei der Ermittlung der Grundflächen werden hinzugerechnet die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von weniger als 1,50 Meter aufweisen oder ihre Grundfläche weniger als 0,1 Quadratmeter beträgt.