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[Domanda] Raumstempel-Fehler? Oder eigene Dummheit?


Hallo zusammen,
habe jetzt per Zufall in einem Geschoss entdeckt, dass ich im Moment anscheinend ein Problem mit einer korrekten Wohnflächenberechnung habe.
Die Räume sind gespiegelt für zwei verschiedene Nutzungseinheiten. Der linke Raum ist aber definitiv kleiner. Die Füllflächen als Kontrolle sagen das auch aus.
Leider sehen das die Raumstempel nicht so! Da sind die Räume absolut identisch. In Allplan 2022 wird es auch nicht besser.

Weiß einer von Euch, woran das liegen kann?

Gruß

Fredo

Anhang: Raumstempel-Problematik (NDW 2020/21) und Screenshot

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Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
...
4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

In Deinem Fall liegt es an dem horizontalen Wandstück, welche bei Dir als Stütze gezeichnet ist!
Damit greift Fall 1., die Stütze wird als Pfeiler "interpretiert". D.h. die Pfeilerfläche ist kleiner als 0.1 m² und wird hinzugerechnet! Sobald man die horizontale Wand als Wand zeichnet, wird die Wohnfläche erwartungsgemäß kleiner. Der anliegende Bauteiltyp dürfte aber eigentlich keine Auswirkungen haben, da die Wand dann als "Vormauerung" angesehen werden könnte. Punkt 1 spricht ja von "freistehenden Pfeilern und Säulen"...

Die obigen Fälle könnte man aus "positiver Sicht" auch so formulieren:

Bei der Ermittlung der Grundflächen werden hinzugerechnet die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von weniger als 1,50 Meter aufweisen oder ihre Grundfläche weniger als 0,1 Quadratmeter beträgt.

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Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
...
4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

In Deinem Fall liegt es an dem horizontalen Wandstück, welche bei Dir als Stütze gezeichnet ist!
Damit greift Fall 1., die Stütze wird als Pfeiler "interpretiert". D.h. die Pfeilerfläche ist kleiner als 0.1 m² und wird hinzugerechnet! Sobald man die horizontale Wand als Wand zeichnet, wird die Wohnfläche erwartungsgemäß kleiner. Der anliegende Bauteiltyp dürfte aber eigentlich keine Auswirkungen haben, da die Wand dann als "Vormauerung" angesehen werden könnte. Punkt 1 spricht ja von "freistehenden Pfeilern und Säulen"...

Die obigen Fälle könnte man aus "positiver Sicht" auch so formulieren:

Bei der Ermittlung der Grundflächen werden hinzugerechnet die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von weniger als 1,50 Meter aufweisen oder ihre Grundfläche weniger als 0,1 Quadratmeter beträgt.

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Mann oh Mann, Jörg!
Da hätte ich in diesem Fall bei so einer Ecksituation mit einer Wandartigen Stütze nie dran gedacht, aber die Lösung scheint ja wirklich gefunden zu sein. Auch wenn sie an dieser Stelle ein wenig unlogisch wirkt, in diesem Fall im Vergleich zu einer normalen Wand.
Bei normalen, rasterartigen Stützen-Systemen wäre ich auch drauf gekommen. Bei dieser Situation hat meine Fantasie leider nicht dafür ausgereicht.

Vielen Dank für deine Mühe und deine Hilfe.

Einen schönen Abend

Fredo


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