Morgen zusammen!
Mal eine generelle Frage an die Fachleute für Wohnflächenberechnung, die wir unter Planungspartnern gerade diskutieren:
Ab wo wird eigentlich die Höhe von 1.50 m berechnet, ab der ein Installationsbauteil die Wohnfläche nicht beeinträchtigt?
Vom Rohfussboden oder vom Fertigfussboden?
Zitat aus dem Netz:
"Die Grundflächen von Vormauerungen, Bekleidungen, Säulen, freistehenden Pfeilern und Schornsteinen sind gemäß der neuen Wohnflächenverordnung außer Acht zu lassen, sofern deren Grundfläche weniger als 0,1 qm umfasst und eine Höhe von mehr als 1,50 m erreicht wird. Besteht allerdings die Möglichkeit, diese Flächen als Ablage zu nutzen wie beispielsweise bei einer Vorwandinstallation, so muss die entstandene Fläche in die Wohnfläche eingerechnet werden."
Unklar ist auch hier, ab wo da gerechnet wird.
Fakt ist: Für uns ist eigentlich klar, dass eigentlich die Höhe des Fußbodenaufbaus Auswirkungen haben sollte.
Dass heißt, dass ein höherer Aufbau auch eine höhere Installationswand rechtferigen müsste, ohne, dass die Wohnfläche negativ beeinträchtigt würde.
Bei Allplan ist es zur Zeit so, dass bei einer Höhe bis 1.50 m ab Rohfußboden nichts abgezogen wird, bei einer Höhe über 1.50 m ab Rohfußboden jedoch wohl. Die Aufbauhöhe des Fußbodens bleibt vollkommen unberücksichtigt.
Wir halten dies aber für unlogisch!
Ist Allplan da im Recht? Oder handelt es sich um einen Bug oder Anwendungsfehler?
Bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß
Fredo