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Installationsbauteil: Auswirkung auf Wohnfläche - von wo wird da die Höhe mit 1.50 m berechnet

Schlagworte:
  • Installationsbauteil
  • Wohnfläche
  • [AIDP-159244]

Morgen zusammen!
Mal eine generelle Frage an die Fachleute für Wohnflächenberechnung, die wir unter Planungspartnern gerade diskutieren:
Ab wo wird eigentlich die Höhe von 1.50 m berechnet, ab der ein Installationsbauteil die Wohnfläche nicht beeinträchtigt?
Vom Rohfussboden oder vom Fertigfussboden?

Zitat aus dem Netz:
"Die Grundflächen von Vormauerungen, Bekleidungen, Säulen, freistehenden Pfeilern und Schornsteinen sind gemäß der neuen Wohnflächenverordnung außer Acht zu lassen, sofern deren Grundfläche weniger als 0,1 qm umfasst und eine Höhe von mehr als 1,50 m erreicht wird. Besteht allerdings die Möglichkeit, diese Flächen als Ablage zu nutzen wie beispielsweise bei einer Vorwandinstallation, so muss die entstandene Fläche in die Wohnfläche eingerechnet werden."

Unklar ist auch hier, ab wo da gerechnet wird.

Fakt ist: Für uns ist eigentlich klar, dass eigentlich die Höhe des Fußbodenaufbaus Auswirkungen haben sollte.
Dass heißt, dass ein höherer Aufbau auch eine höhere Installationswand rechtferigen müsste, ohne, dass die Wohnfläche negativ beeinträchtigt würde.

Bei Allplan ist es zur Zeit so, dass bei einer Höhe bis 1.50 m ab Rohfußboden nichts abgezogen wird, bei einer Höhe über 1.50 m ab Rohfußboden jedoch wohl. Die Aufbauhöhe des Fußbodens bleibt vollkommen unberücksichtigt.
Wir halten dies aber für unlogisch!

Ist Allplan da im Recht? Oder handelt es sich um einen Bug oder Anwendungsfehler?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Gruß

Fredo

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Wobei ich diesen Fehler persönlich auch nicht sooo hoch priorisieren würde da dies mit einfachen Workarounds ganz gut lösbar ist.
Hab in 25 Jahren WoFlVo auch noch KEINEN Kunden gehabt der sich darüber beschwert hat (vielleicht hat es ja auch bloss noch keiner gemerkt... )
Zum Glück muss ich das nicht entscheiden...
Sollte natürlich trotzdem endlich mal angegangen werden.

Die Sunflares gäbe ich dafür auch gerne her (wenns helfen würde)...

BG
Jens Maneke
AAP Sommerfeld

>>> Stell Dir vor, es geht und keiner kriegts hin...

Morgen Jens,
das war mir auch nur das erste Mal aufgefallen, als ich in einem Staffelgeschoss auf Wunsch eines Kollegen eine 25cm hohe Liaporschüttung einbringen musste, die allseitig von einer konstruktiven Betonaufkantung eingefasst war. Damit sich die Raumbeläge aber dann ordentlich in die bodentiefen Fenster ausdehnen konnten, musste ich das Raumniveau auf die OK Liaporschüttung legen.
Daraus ergab sich dann, bei ordnungsgemäßem Aufbau des Installationsbauteiles auf der Rohbdecke eine Höhe von 20 + 15 + 125cm = 160cm. Und schwupps wurden diese Flächen aus der Wohnflächenberechnung abgezogen, obwohl die eigentliche Höhe, also ohne die Schüttung, nur bei 140cm gelegen hätte und die Flächen hätten übermessen, also als Wohnfläche berücksichtigt, werden müssen.

Aber: Ein Fehler ist es generell, da eine Höhe von 1,50m immer erst ab OKFFB gerechnet wird. Da müsste Allplan eine Korrektur vornehmen.

Sonnige Grüße

Fredo

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