Hallo,
habe die entspr. LBO durchforstet und nichts gefunden. Gibt es Probleme betreffs Brandschutz oder Abstandsflächen, wenn in einem Garagendach(H < 3m) eine Lichtkuppel gesetzt werden soll?
Es handelt sich um Brandenburg.
Gruß: T.
Hallo,
habe die entspr. LBO durchforstet und nichts gefunden. Gibt es Probleme betreffs Brandschutz oder Abstandsflächen, wenn in einem Garagendach(H < 3m) eine Lichtkuppel gesetzt werden soll?
Es handelt sich um Brandenburg.
Gruß: T.
In BW hängt das von der Gebäudeklasse ab, ob Öffnungen in Decken neben aufgehenden Wänden zulässig sind...
Steht bei uns allerdings in der LBOAVO (Ausführungsverordnung).
Die hab ich für Brandenburg jetzt nicht gefunden.
Heißt vielleicht anders?
Danke für den Hinweis. Ich habe nur eine Verwaltungsverordnung(VVBbgBO) gefunden, da steht aber nichts zu dem Thema drin.
Gruß: T.