Guten Morgen!
Kann mir jemand sagen, wo geschrieben steht, in welchem Abstand die Revision der Feuerwehrpläne zu erfolgen hat?
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[Frage] In welchem Abstand hat die Revision der Feuerwehrpläne zu erfolgen?
Hallo,
nach unserer Kenntnis alle 2 Jahre. Anlagenprüfung alle 3 Jahre.
DIN 14095 sollte alles regeln.
Schau mal was das Netz noch so ausspuckt.
(ich verwende hier in der Antwort nicht unbedingt immer die korrekten Bezeichnungen, da ich die Inofs nur weiter gebe und selbst nicht im Thema drin stecke).
i7 - Win10 - 24GB - ATI FirePro W8100 * Allplan 2023/24 (+Vorläufer) Ing./Workgroup * Allplan user seit V 5
Danke erst einmal. Das ist auch unser Stand. Aber ich weiß einfach nicht, wo das niedergeschrieben ist. Ich finde es einfach nicht. Von daher habe ich gehofft, dass mir das jemand von euch sagen kann.
Guten Abend,
DIN ISO 23601
Punkt 5i: Flucht-und Rettungspläne müssen immer auf dem neusten Stand sein.
Punkt 10: Flucht-und Rettungswege sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind.
Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht-und Rettungspläne führen.
Einleitung: die gesetzlichen Vorschriften einiger Länder können von dieser internationalen Norm abweichen.
Deutsche Normen:
DIN EN ISO 216
DIN 4844-1
DIN ISO
DIN 4844-2
Stand Dezember 2010
Vielleicht hilft dir das ja weiter.
Gruß Karl-Heinz
Kann mir jemand sagen, wo geschrieben steht, in welchem Abstand die Revision der Feuerwehrpläne zu erfolgen hat?
Guten Morgen!
Die Revision der Feuerwehrpläne muss mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Dies ist in der DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" festgelegt.
Die Revision umfasst die Überprüfung der Aktualität und Vollständigkeit des Feuerwehrplans. Dabei wird geprüft, ob sich die bauliche Anlage oder die Nutzung der Anlage seit der letzten Revision geändert haben. Bei Änderungen sind die entsprechenden Änderungen im Feuerwehrplan zu berücksichtigen.
Die Revision muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Eine sachkundige Person ist eine Person, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen zur Prüfung von Feuerwehrplänen verfügt.
Die Revision des Feuerwehrplans ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Feuerwehrplan immer den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Dies ist wichtig, um im Brandfall eine effektive und sichere Einsatzplanung der Feuerwehr zu ermöglichen.
Hier sind die genauen Anforderungen der DIN 14095:
4.2.2 Revision
Der Betreiber der baulichen Anlage hat seinen Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen. Bei Änderungen der Raumstruktur, der Nutzung, der Gefahrenlage, der Einrichtungen für die Feuerwehr o. ä. sind die erforderlichen Änderungen im Feuerwehrplan unverzüglich vorzunehmen.
Die Prüfung und die erforderlichen Änderungen sind der zuständigen Feuerwehr und den zuständigen Stellen beim Auftraggeber zu übermitteln.
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