Hallo Allplaner,
gut das sich hier einige Planer und Architekten rumtreiben :-).
Frage:
Wenn ich eine Doppelgarage als Grenzbebauung plane,
darf die Wandhöhe (Bayern) nicht höher als 3,00m und die Wandlänge nicht mehr als 9,00m sein.
Nun will der Kunde ein Geländer auf das Flachdach der Garage.
Diese Oberkante des Geländers wird dann plusminus 3,90 m von OK vorh. Gel. betragen.
Wird nun das Geländer mitgerechnet oder bleibt das ausser betracht?
Grüße
Stefan
http://www.planwerk-krist.de
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ViCADo Architektur