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Brandschutzvorschriften Sporthallen

Schlagworte:
  • 2009

Hallo zusammen, wir planen eine Schulsporthalle (2 Hallen in einem Gebäude, erschlossen über Treppenanlagen). Unser Problem sind die Rettungswege (erford. Türen, Flurbreiten,Treppenanlagen).
Meine Frage: erfolgt hier neben der Bauordnung die Planung nach Versammlungsstätten-Verordnung???
Bei 1000m² Halle und 2 Personen je m² wären das ja 2000 Personen??????
Vielleicht kann mir da jemand einen Tip geben?

Danke.

Tschau
Mike
http://www.baucon.de
Erfreulicherweise macht die Aufnahme von Wissen niemals Dick!

Ich hab letztes Jahr mit einem Brandschutzmenschen eine interessante Unterhaltung bezüglich einer Hallenplanung gehabt.
Die haben die Betriebszustände unterschieden.
D.h.
Normalbetrieb mit Tribünen -> entsprechende Fluchtwege
Veranstaltung mit kompletter Bestuhlung auf Hallenebene -> FLuchtwege gleich, aber Brandwächterlein und Personal zusätzlich..

Ich glaube, dass das in etwa der Ansatz war, um die Fluchtwege im normalen Rahmen zu halten...

gruß
markus

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Kann ich bestätigen. Hatte mal Bestuhlungspläne für eine Mehrzweckhalle zu machen(Sport, Tanz, Kultur, Versammlungen) und da musste man für jede Nutzung eine separate Bestuhlungsplanung liefern.
Mir hat damals der Brandschutzbeauftrage des Kreises sehr geholfen. Da würde ich mal anfragen.

Gruß: T.