Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage.
Bei Ermittlung der Grundfläche nach BauNVO sind Nebenanlagen wie Zugänge und Zufahrten ... anzurechnen. Wobei die zulässige GRZ für die Nebenanlagen um bis zu 50% überschritten werden kann ( max. aber nur bis GRZ 0,8 ).
Wie gebt ihr die Flächen der Nebenanlagen (insbesondere Zugänge, Zufahrten) ein, damit sie über die Listen Grundfl., Geschoßfl. oder GRZ, GFZ ausgegeben werden können?
Gruß Günter