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Abstandsflächen SmartPart

Schlagworte:
  • Abstandsflächen
  • SmartPart
  • Wandhöhe
  • Dachhöhe
  • Dachneigung
  • Bauordnung
  • BAyBO
  • 16m-Privileg

Hallo Leute,

ich habe mich mal mit dem durchaus komplexen Thema Abstandsflächen beschäftigt, und versucht,
die je Bundesland durchaus unterschiedlichen Regeln in ein SmartPart einzubauen.

Herausgekommen ist dieses SmartPart (s. abstandsflaechen_smt.png und Abstandsflaechen.smt)

Erläuterung:
Zugrund liegt die Abstandsflächenregelung der BayBO (Uebersicht_Abstandsflaechen_2023_08.pdf).
In einigen Bundesländern kann da einiges abweichend geregelt sein, z.B. in Niedersachsen gehen die Abstandsflächen mit einem Kreisbogen "um die Ecke". Bei Bedarf könnte man das noch einbauen...

Zuerst stellt man die gewünschten Baukörper ein, und dürck auf "Zurücksetzen".
Dadurch wird ein rechteckiges Gebäude mit der entspr. Dachform generiert.
Dann passt man das Grundriss-Polygon an, indem man die Griffe des SmartParts auf die Eckpunte des Gebäudes zieht.
Ggf. muss man weiter Punkte einfügen für Erker, Anbauten usw.
Sodann zieht man in der Isometrie die Griffe jeder Ecke auf den Fusspunkt (Schnitt Wand-Gelände) und den Traufpunkt (Schnitt Wand-Dachhaut). Die Fusspunkte dürfen auch unterschiedliche Höhen haben, z.B. bei geneigtem Gelände.
Dann stellt man die Bedingungen ein, die sich aus dem Baugebiet ergeben:
Faktor H: 0.2 bei GE, GI / 0.4 bei MK,MU / 1.0 bei allen anderen Gebieten (WS,WR,WA,MI,MD,...)
mind. Tiefe: meist 3.0 m

Sodann kontrolliert man die Grenzwerte der Dachneigung für mitzurechnende Dachhöhen. In Bayern sind das 45° und 70°. Das bedeutet:
Bei der Traufseite werden bis einschl. 45° keine Dachhöhe, bis einschl 70° 1/3 der Dachhöhe und über 70° die volle Dachhöhe zur Wandhöhe addiert. Bei der Giebelseite werden bis einschl. einschl 70° 1/3 der Dachhöhe und über 70° die volle Dachhöhe zur Wandhöhe addiert. Die Giebelform der Giebelseite wird nur abgebildet, wenn der Faktor H < 1.0 ist.

Zum Schluss schaut man sich alle Seiten an, und korrigiert die entspr. Werte für Giebelwand, Dachneigung, Dachhöhe.
Auch das 16 m-Privileg für 2 Wände läßt sich hier aktivieren.

Raus kommt zum Schluss eine Darstellung der Abstandsflächen, die alle notwendigen Berechnungen und Darstellungen vereint.
Sicher wird man damit nich alle Baukörper "erschlagen" können, denn z.B. Gauben oder Staffelgeschosse lassen sich damit nicht abbilden. Dafür müßte man dann getrennte Abstandsflächen-SmartParts benutzen, und die "resultierende" Abstandsfläche "nachzeichnen".

Ich hoffe, damit kann man die Erstellung des leidigen Abstandsflächenplanes etwas "beschleunigen".
Wünsche und Anregungen sind herzlich willkommen.

Grüße Jörg

Edit: Ich habe das SmartPart nochmals aktualisiert.
Kresibögen an den Ecken sind jetzt auch einschaltbar.
Bei wem es nicht wie beschrieben funktioniert, bitte nochmal herunterladen.

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Guten Tag Nemo,
ich stimme dir da völlig zu, möchte aber doch einige Punkte anmerken:

Wenn früher jemand bei Glatteis ausgerutscht ist und auf die Schnauze gefallen ist dann hat er sich gesagt "da hätte ich auch besser aufpassen können" wenn das heute passiert ist der erste Gedanke wen könnte ich dafür verantwortlich machen (natürlich ausser mich selbst).

Viele Unternehmen und vor allem windige Selbstständige beschäftigen Rechtsanwälte damit Lücken in den Regelungen zu finden mit denen sie dann Lumperei treiben können, ohne jede Moral. Perfiderweise kommen gerade aus diesen Verbänden dann die Rufe nach weniger Regelungen und Bürokratieabbau. Wenn sie sich statt ständig zu lamentieren mehr um die Moral ihrer Mitglieder kümmern würden wäre da schon viel erreicht.

Gerade in unserem Baubereich macht ja nicht der so viel gescholtene Staat in erste Linie die Regeln sondern die Verbände der Bauindustrie, des Handwerks, der Ingenieure usw (DIN-Normen, VDI usw). Gerade hier finde ich deshalb das ständige lamentieren der Branchenvertreter schon etwas dreist.

Schlussendlich ist es wohl auch der Preis einer hochentwickelten und hochtechnisierten Gesellschaft dass die Beziehungen der Akteure untereinander nur mit einer Mehrzahl an Regelungen vernünftig zu gestalten sind.

Gruß Karl-Heinz

1 - 10 (29)

Hi,
das ist ja richtig cool!

Software: Allplan, Lumion, OM by Cycot, Simplebim, Nevaris...
Coachings unter http://www.cycot.de / Tutorials unter http://www.allplanlernen.de

Hallo,

einfach nur super!

Danke Nemo / Jörg

Hier Version 1.1 mit folgenden Verbesserungen:
-der Textabstand zu Linien kann angegeben werden
-die Grundfläche kann gefüllt werden
-der Faktor für das 16 m-Privileg kann geändert werden
Für Darstellung von Anbauten mit einem 2. SmartPart können
-einzelne Abstandsflächen ausgeschaltet werden
-der Grundflächenfüllung höhere Reihenfolge gegeben werden
-die Nummerierung der Flächen mit einer höheren Nummer gestartet werden

Have fun!

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Ganz großes Kino, Danke!

Da sieht man mal wieder die Regelwut in unserem Land, warum wird das nicht mal einheitlich, über alle Bundesländer hinweg gleich gültig angepasst.

Mit besten Grüßen!
Jürgen

Allplan Ingenieurbau V10 bis V2025

gleichgültig vs. gleich gültig

Wie sich doch der Sinn quasi ins Gegenteil verkehrt, nur durch Getrennt-Schreibung :-)

Aber ich stimme Dir absolut zu, Deutschland hat andere, größere Probleme, als sprachliche Korrektheit.
Deutschland ist stehend K.O.! So viel Bürokratie und Verordnungs-Wahnsinn hat sich aufgetürmt aus falsch verstandenem Sicherheitsbedürfnis, überzogener Einzelfallgerechtigkeit und immer größer werdender Verantwortungszuweisung an das Gemeinwesen, den Staat. Alles muss irgendwo geregelt sein, mindesten eine Verordnung oder Durchführungsvorschrift muss es geben. Niemand bemüht mehr den "gesunden Menschenverstand" oder verlässt sich auf moralisches Handeln. Damit werden wir nicht weiterkommen.

Bei jedem Problem in der Interaktion von Menschen und Dingen wird sofort "das Ding" als schuldig angesehen und neu "geregelt", obwohl der Mensch in jedem Fall intelligenter ist. Beispiel:
Warum ist jemand durch eine RWA-Dachkuppel gestürzt? Weil die Dachkuppel dem nicht "widerstanden" hat bzw. keinen Durchsturz-Schutz hatte! Keiner fragt, was derjenige Mensch dort auf dem Dach wollte, ob er dort sein durfte, und warum er seinen Verstand abgeschaltet hat, als er sich mit Anlauf und Arschbombe auf das "Ding" RWA-Kuppel gestürzt hat! (Einem normalen Betreten hält so eine Kuppel aus Poylcarbonat nämlich durchaus stand!) War der Mensch in diesem Fall nicht selbst schuld. NEIN, das kann man so nicht annehmen. Also hat man einen Durchsturz-Schutz für alle Dachkuppeln VORGESCHRIEBEN.

Dieses Beispiel läßt sich auf so ziemlich alle Normen und Vorschriften zumindest im Bauwesen übertragen.

Wie bauen so viel zusätzliche "Sicherheit" für den baulichen Brandschutz ein, und wundern uns, warum das Bauen so teuer wird, und ein Brandschutzkonzept nur noch von ausgewiesenen Fachleuten erstellt, geschweige denn geprüft werden kann. Im Bereich Wäremschutz und insbesondere im Schallschutz sind die planerischen Anforderungen immer weiter hochgeschraubt worden, und haben längst das sinnvolle (und praktisch nutzbare) Maß überschritten. Schallschutznachweise mutieren mittlerweile zur unüberwindbaren Hürde bei der Beantragung größerer Nicht-Wohnbauten. Herr Musk in Grünheide hatte glücklicherweise nur den Wald zum Nachbarn...

It's the same almost everywhere...
We had to find something to do for those who weren't producing...
___________

Es ist fast überall das Gleiche...
Wir mussten etwas für diejenigen finden, die nicht produzierten...


Guten Tag Nemo,
ich stimme dir da völlig zu, möchte aber doch einige Punkte anmerken:

Wenn früher jemand bei Glatteis ausgerutscht ist und auf die Schnauze gefallen ist dann hat er sich gesagt "da hätte ich auch besser aufpassen können" wenn das heute passiert ist der erste Gedanke wen könnte ich dafür verantwortlich machen (natürlich ausser mich selbst).

Viele Unternehmen und vor allem windige Selbstständige beschäftigen Rechtsanwälte damit Lücken in den Regelungen zu finden mit denen sie dann Lumperei treiben können, ohne jede Moral. Perfiderweise kommen gerade aus diesen Verbänden dann die Rufe nach weniger Regelungen und Bürokratieabbau. Wenn sie sich statt ständig zu lamentieren mehr um die Moral ihrer Mitglieder kümmern würden wäre da schon viel erreicht.

Gerade in unserem Baubereich macht ja nicht der so viel gescholtene Staat in erste Linie die Regeln sondern die Verbände der Bauindustrie, des Handwerks, der Ingenieure usw (DIN-Normen, VDI usw). Gerade hier finde ich deshalb das ständige lamentieren der Branchenvertreter schon etwas dreist.

Schlussendlich ist es wohl auch der Preis einer hochentwickelten und hochtechnisierten Gesellschaft dass die Beziehungen der Akteure untereinander nur mit einer Mehrzahl an Regelungen vernünftig zu gestalten sind.

Gruß Karl-Heinz

Hallo,

in RLP müssen wir die Abstandsflächen im Mittel waagrecht ausbilden, kann man das im SmartPart einstellen ? Gruß, Jürgen

Auszug aus LBauO:
Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Höhe der Wand oder des Wandteils (Wandhöhe); sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Als Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Bei Wänden unter Giebelflächen gilt als oberer Abschluss der Wand die Waagrechte in Höhe der Schnittlinien nach Satz 2; liegen die Schnittlinien nicht auf einer Höhe, ist die Waagrechte in der Mitte zwischen den Schnittlinien, bei Pultdächern an der unteren Schnittlinie anzunehmen. Maßgebend ist die im Mittel gemessene Höhe der Wand oder des Wandteils. Zur Wandhöhe werden hinzugerechnet

Architekturbüro Schall

Ist in NRW ähnlich, da benötigen wird die Darstellung der Giebelform nicht, finde ich aber nicht so schlimm, wenn es bleibt

Mit besten Grüßen!
Jürgen

Allplan Ingenieurbau V10 bis V2025

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