Hallo liebe Anwender,
müssen in Flucht u. Rettungsplänen EX-Zonen eingetragen werden?
Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo liebe Anwender,
müssen in Flucht u. Rettungsplänen EX-Zonen eingetragen werden?
Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
Vielen Dank und viele Grüße
Beschäftige mich auch viel mit FuR-Plänen, aber eine EX-Zone ist mir noch nicht bekannt geworden, zumindest nicht normativ.
Was soll denn darunter verstanden werden?
Sammelpunkte? - Müssen eingetragen werden
explosive Güter? - Lagekennzeichnung wären mit Warnzeichen sinnvoll, auch wenn nicht gefordert
explosive Bereiche? - sprich Räume mit erhöhter Gefährdung - müssen nach ASR A2.3 eigentlich nicht ausgewiesen werden, sollten es meiner Meinung nach aber. Analog den Brandschutzplänen reicht eine Hinterlegung in Pink.
Mein Motto - so lange es nicht unübersichtlich wird, ist ein Mehr an Informationen immer hilfreich.
Gruß BeLo
Hallo,
meinst Du Räume mit explosionsfähiger Atmosphäre ?
Gruß
jup, das meine ich
Viele Grüße
Hallo,
in meinem Brandschutzatlas (FeuerTrutz)steht auf der Seite, die ich bei meiner Anfrage (Brandschutzplan) eingestellt habe, unter Räume dass Räume mit erhöhter Brandgefahr, dazu würde ich auch EX-Zonen zählen, farblich gekennzeichnet werden, so wie notwendige Flure und notwendige Treppenräume.
Gruß Gerald