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[Frage] Brutto Grundfläche ohne Treppenlöcher


Guten Tag,
ich möchte in meinem Projekt die Bruttogrundfläche ausrechnen lassen. Geschosse sind angelegt und Report ausgewählt. Nur werden die treppenlöcher und Aufzugsschächte leider nicht abgezogen und komplett mit gerechnet. GIbt es dafür eine Lösung?

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DIN 277:2021-08

6.2 Netto-Raumfläche (NRF)

— Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten mit einem lichten Querschnitt >1,0 m2 in jedem
Geschoss, durch das sie führen;

6.3 Konstruktions-Grundfläche (KGF)

— Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten mit einem lichten Querschnitt von ≤1,0 m2 in jedem
Geschoss, durch das sie führen.

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Meines Wissens nach wird die Bruttogrundfläche aus den Außenabmessungen des Geschosses inkl. Bekleidung
(Putzschichten oder Aussenschalen mehrschaliger Aussenwandkonstruktionen) ermittelt.
In der DIN 277 steht nichts davon, dass "Treppenlöcher" oder Aufzugsschächte abgezogen werden.
siehe hier

BGF = KGF + NRF (Konstruktions-Grundfläche + Netto-Raumfläche)
NRF = NUF + TF + VF (Nutzungsfläche + Technikfläche + Verkehrsfläche)

Zumindest Treppenräume ("Treppenlöcher") sind jedoch nutzbar (begehbar), und zählen daher zur VF (Verkehrsfläche)!
Und zwar zur VF des Geschosses, in das sie führen. Im untersten Geschoss (der Treppe) zählt dieser aber auch zur VF dieses Geschosses.
Für Aufzugsschächte gilt das meines Erachtens nach ebeneso. Da der Aufzug i.d.R. in jedem Geschoss hält, und damit auch in jedem Geschoss benutzbar ist, zählt der Aufzugsraum daher in allen Geschossen (nicht nur im untersten) zur VF! (Auzugsunterfahrten werden allerdings nicht berücksichtig, da nicht nutzbar.)

Frage:
Wenn (Aufzugs-)schächte und Treppen nicht zur Nutzfläche (NRF) gezählt werden sollen, gehören diese dann zur KGF !?

Es kann durchaus weiterhelfen, sich mit den Grundlagen der Planung zu beschäftigen.
Dazu gehört auch die DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau.
Literatur dazu gibt es reichlich, z.B. beim BKI.
Oder einfach mal über "KI" versuchen, soll ja auch funktionieren.
Frohes Schaffen

Dann verstehe ich nun nicht warum in der DIN 277 unter dem Punkt 6.1.1 Inhalt und Abgrenzung folgendes steht: Flächen innerhalb einer Grundrissebene, die nicht vorhanden sind ( z.b. Flächen von Lufträumen über Atrien und in Galeriegeschossen,Deckenöffnungen.

Du hast anscheinend die DIN 277 von 2016 zur Hand

@Nemo
Ja - Aufzugsflächen gehören zur KGF
(Quelle: Deutsches Architektenblatt Mai 2016)
Gruß Josef

..... bin mal wieder hier .....

DIN 277:2021-08

6.2 Netto-Raumfläche (NRF)

— Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten mit einem lichten Querschnitt >1,0 m2 in jedem
Geschoss, durch das sie führen;

6.3 Konstruktions-Grundfläche (KGF)

— Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten mit einem lichten Querschnitt von ≤1,0 m2 in jedem
Geschoss, durch das sie führen.

DIN 277:2021-08

6.1 Brutto-Grundfläche (BGF)

Die Brutto-Grundfläche (BGF) schließt die Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten in jedem
Geschoss ein, durch das sie führen.

ja nun geht mir auch ein Licht auf, leider wurde es von unserem Lehrer noch vor ein paar Wochen mit Hilfe der Din 277 von 2016 gelehrt. Warum man das macht, keine Ahnung.
Vielen Dank an alle am Gespräch beteiligten Personen

Bsp.

Zwei Geschosse, oberes Geschoss hat Galerie mit Luftraum davor.
EG -> BGF mit Außenabmessungen. Aufteilt ermittelt in zwei Höhen (lt. Norm)
OG -> BGF mit Außenabmessungen abzüglich der leeren Fläche, da BGF = KGF + NGF ist und der leere Bereich keine NGF hat.

Aufzüge (und Schächte) >1,0m² sind in jeder Ebene VF und damit NGF, kleinere sind in der KGF und damit jeweils in der BGF enthalten.

Unter 6.1 in der Norm existiert im Übrigen eine Auflistung, welche Flächen NICHT zur BGF zählen.

Spannend ist die Betrachtung von Wandöffnungen und Nischen, welche bei einer Querschnittsfläche (also fertige Grundfläche) größer als 1,0m² zur NGF und nicht zur KGF gezählt werden.
Hintergrund dürfte hier sein, dass die Norm auch als Basis für den Betrieb von Gebäuden dient und die Bodenfläche zu putzende Flächen sind und bei Nischen größer 1,0m² doch größere Flächen in der Summe rauskommen können.

Die Kunst, welcher ein Ingenieur vermutlich erlernte ist weit genug lesen zu können, um Informationen quer übergreifend verwenden zu können.

Fehlerkultur ist nicht, alles als Fehler zu bezeichnen um Aufmerksamkeit zu erregen.
Fehler sollte nur ein wirklicher Fehler benannt werden.
Eine Darstellung - von Zahlen oder Zeichnungen - die nicht dem eigenen Gusto entspricht und/oder nicht den eigenen Regeln entspricht ist nicht automatisch falsch in der Sache.

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