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Vorgeschlagene Firstrichtung ? [Gelöst]

Schlagworte:
  • 2014

Hallo Allplangemeinde...

nun hab ich tatsächlich ne Frage und zwar steht in einem Bebauungsplan
(vorgeschlagene Firstrichtung). Muss ich die nun einhalten oder darf man das auch anders machen?

Ich möchte meinen, wenn vorgeschlagen, dann halt nur Vorschlag aber kein Zwang?

Grüße Stefan

http://www.planwerk-krist.de
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ViCADo Architektur

Ich würde da im Zweifel direkt bei der zuständigen Baubehörde nachfragen. Ein Blick auf eine evtl. vorhandene Nachbarbebauung könnte auch Hinweise geben.

Gruß: T.

Sehe ich genauso:
Ist mehr als Vorschlag zu sehen, um evtl. eine bessere Ausrichtung für Solaranlagen zu erhalten.
Sonst müsste "vorgeschriebene Firstrichtung" drin stehen. Ist insofern eine völlig überflüssige Festsetzung. Steht aber vielleicht im textlichen Teil noch was anderes? Z. B., dass von der vorgeschlagenen Firstrichtung abgewichen werden kann, was dann Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren mit sich bringen könnte.

Danke Euch...

ich hab angerufen beim Amt.. was ich ja sehr ungern mache aber
man kann tatächlich selbst entscheiden welche Firstrichtung.. :-)

Hätte ja sein können einer weiss das gaaanz genau wenn das so oder so drin steht... drum erst Forum...

Beste Grüße

Stefan

http://www.planwerk-krist.de
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ViCADo Architektur

Ist doch prima, so können jetzt auch andere von der Info profitieren.

Gruß: T.

Das Problem ist, dass es niemale eine eindeutige Antwort gibt!
(leicht übertrieben!)
Aber sonst müssten sich Gerichte nicht mit so viel Kram herumärgern.
Vieles ist Auslegungssache und wird unterschiedlich gesehen. So ist uns zum Beispiel ein Problem mit einer Terrasse unter gekommen - einfache Holzkonsruktion als Deck, die zunächst nur im Bauantrag eingezeichnet wurde und die selbstverständlich vor dem Haus platziert sein sollte. Diese Terrasse durfte nach Angaben der Bauaufsicht nicht direkt vor dem Haus platziert werden, weil sie dann Teil der Hauptanlage wird und nicht mehr Nebenanlage. Das wiederum hat zur Folge, dass einerseits die GRZ überschritten worden wäre und andererseits sind Hauptanlagen nur in der überbaubaren Fläche des Grundstücks zulässig - also im Baufenster. Von dieser dann Abweichung hätten wir keine Zustimmung von Seiten der Bauaufsicht bekommen. Diese Sichtweise des Amtes ist allerding sehr, sehr seltsam, denn dieselbe Terrasse drei Meter vom Haus entfernt (wo sie allerdings niemand braucht) wäre eine Nebenanlage, selbst wenn sie direkt an der Grenze errichtet woren wäre, und somit hätten wir mit dieser Terrasse die GRZ nicht überschritten und sie wäre als Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zulässig.
Obwohl diese Sichtweise der Bauaufsicht ziemlicher Schwachsinn ist, und nicht von jeder Behörde und den wenigsten Kommentaren zur Baunutzungsverordnung geteilt wird, besteht hier wenig Aussicht auf Erfolg, die eigene Sichtweise geklärt zu bekommen - außer der Weg der Klage. Und das kostet den Bauherrn Monate und Geld. So haben wir die Zeichnung korrigiert, die Terrasse verkleinert und dem Bauherrn geraten, die Terrasse als baugenehmigungsfreie Anlage später zu errichten und sich zuvor eine gute Rechtsschutzversicherung zuzulegen.
Was allerdings die Festsetzung einer vorgeschlagenen Firstrichtung in einem Bebauungsplan soll, erschließt sich überhaupt nicht, denn dann könnte man ja auch eine Fassadenfarbe, einen Dachziegel eine was auch immer vorschlagen. Das ist einfach überflüssig und verwirrt zusätzlich.

Firstrichtung, Wandfarbe und Farbe der Dachziegel sind bei uns im Standardvorgaben im BB-Plänen, wenn jeder bauen könnte wie er möchte bräuchten es keine Bebauungspläne...

Gruß Jürgen

Mit besten Grüßen!
Jürgen

Allplan Ingenieurbau V10 bis V2025

Nein.
Ich meine doch "vorschlagen" und nicht "festsetzen".
Allerdings habe ich noch keinen B-Plan gesehen, aus dem wir kreativen Architekten in Verbindung mit den Bauämtern, Bauherren und Fertighausherstellern nicht doch ein schauderhaftes Chaos generieren konnten auch wenn es verbindliche Festsetzungen gibt.
Aber die Formulierung "vorgeschlagene Firstrichtung" finde ich beachtlich.