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[Frage] Nachweis der Einstellplätze

Schlagworte:
  • Allplan 2017-1-9
  • § 47NbauO
  • Einstellplätze
  • Nachweis
  • Gewerbebau

Guten Morgen,

sitze an der Erweiterung eines Baumarktes und keine alten Unterlagen vorhanden, was die Berechnung der Estpl. betrifft.
Auch wenn man nur die neuen Estpl. nachweisen muss, so will ich den Bestand ebenfalls ausrechnen, damit ich weiß, wieviele es damals sein mussten.
Wenn ich jetzt unter §47 NBauO schaue unter Pkt. 9.2, so bräuchte ich nur pro 100 m² Nutzfläche nur 1 Estpl.
Schaue ich mir den alten Freiflächenplan an, so sind dort 100 Estpl. eingezeichnet, bräuchte aber nur 63.
Also Lager/Verkaufsfläche und Bürofläche im OG habe ich separat ausgerechnet.

Frage: rechnet ihr den Einstellplatzbedarf bei Baumärkten auch immer nach Pkt. 9.2 oder doch eher nach Pkt. 3.1

Freu mich auf Antwort.

Lieben Gruß Monika

einen Punkt solltest Du auch nicht außer Acht lassen, insbesondere, weil es auch im Sinne des Auftraggebers ist:
auch wenn es bestimmte politische Richtungen am liebsten sähen, wenn die Bürger mit dem Fahrrad oder der Straßenbahn zum Baumarkt fahren würden, entspricht das nicht der sinnvoll gelebten Praxis, und wenn ich als Kunde eines Baumarktes zweimal erlebt habe, daß man einen Parkplatz mühsam suchen muß, fahr ich das dritte Mal zum Mitbewerber, auch wenn der weiter weg ist, der einen ausreichend großen Parkplatz hat.

beste Grüße
Thomas

allplan seit V4.5
Win.7 64bit

Hallo Thomas,

das mache ich genauso wie du. Aber es ging mir darum, nach welchen Pkt. unter §47 ihr die Estpl. für einen Baumarkt zuordnen würdet. Da ich mit den vorh. 100 Estpl. dicke genug habe, habe ich jetzt nach Pkt. 9.2 gerechnet. Denke damit ist der Landkreis zufrieden.

Danke dir noch für deine Info und wünsche dir einen schönen Feierabend.

Lieben Gruß Monika

Hallo Monika,

logischer finde ich es schon
einen Baumarkt als Verkaufsstätte zu definieren
und nicht als Gewerbliche Anlage, also 3 statt 9.
Leider führt die NBauO Baumärkte im Vergleich zu (einigen) anderen LBauOs nicht
explizit auf.

Interessehalber habe ich mal gesucht,
und die Einordnung Baumarkt = Verkaufsstätte
aber auch in anderen Bundesländern
gefunden.
Hier findet man unterschiedliche Angaben
zu Baumärkten,
auf die Schnelle z.B. 1 Stellplatz / 60m² BGF
oder auch 1 Stellplatz / 40m² Verkaufsfläche.

Nachtrag:
Ich muss immer mit 3 rechnen, habe aber ausschließlich
Märkte ohne vorangestelltes "Bau" auf dem Tisch.

Liebe Grüße, Esther

Viele Grüße, Esther

Hallo Esther,

danke dir für deine Info`s. Dann werde ich mich damit noch einmal
beschäftigen. Wenn ich das so berechne, wie du angibts, werde ich
wohl Platzprobleme bekommen. Mal schaun.
Da der Bauherr gerade in Urlaub ist komme ich auch zurzeit
nicht an die alten Unterlagen ran, falls er die überhaupt noch hat.

Lieben Gruß Monika

Mehr als die 50m² nach 3.2 würde ich auf keinen Fall ansetzen.
Nur 100m² erscheinen mir nicht richtig. Aber wer weiß?
Selbst würde ich in dem Fall wohl nachfragen.

Liebe Grüße und einen schönen Feierabend!

Viele Grüße, Esther

Hallo Esther,

hab mich jetzt doch mal an`s Bauamt gewandt.
Auch dort scheiden sich die Geister
Aber du liegt schon mit deiner Vermutung richtig, die Estpl. nach Pkt. 3 (§47) auszurechnen.
Die Lagerflächen kann ich, so die Angabe des Sachbearbeiters, nach Pkt. 9.2 ausrechnen. Sollte das wiederrum überbemessen sein, so kann ich nach Anzahl der Beschäftigten gehen. Das heißt dann, bei 3 Beschäftigten= 1 Estpl.

Manchmal kann man sich das Leben auch schwer machen.

Lieben Gruß Monika

Hallo Monika,

danke für die Rückmeldung, gut zu wissen :-).
Ich hoffe, es passen am Ende alle Stellplätze aufs Grundstück!

Viele liebe Grüße, Esther

Viele Grüße, Esther

Hallo, Monika,

wenn dann auch noch der Bauherr (der ja am ehesten wissen muß, ob ihm die Stellplätze reichen) aus dem Urlaub zurück kommt und zufrieden ist, ist alles in Ordnung.

beste Grüße
Thomas

allplan seit V4.5
Win.7 64bit

Guten Morgen Thomas,

da stimm ich dir voll und ganz zu.

Lieben Gruß Monika