Guten Morgen,
sitze an der Erweiterung eines Baumarktes und keine alten Unterlagen vorhanden, was die Berechnung der Estpl. betrifft.
Auch wenn man nur die neuen Estpl. nachweisen muss, so will ich den Bestand ebenfalls ausrechnen, damit ich weiß, wieviele es damals sein mussten.
Wenn ich jetzt unter §47 NBauO schaue unter Pkt. 9.2, so bräuchte ich nur pro 100 m² Nutzfläche nur 1 Estpl.
Schaue ich mir den alten Freiflächenplan an, so sind dort 100 Estpl. eingezeichnet, bräuchte aber nur 63.
Also Lager/Verkaufsfläche und Bürofläche im OG habe ich separat ausgerechnet.
Frage: rechnet ihr den Einstellplatzbedarf bei Baumärkten auch immer nach Pkt. 9.2 oder doch eher nach Pkt. 3.1
Freu mich auf Antwort.
Lieben Gruß Monika