Hallo
ich hätte mal eine rechtliche Frage.
Wo genau ist gesetzlich festgelegt, dass eine Kindertagesstätte eine Blitzschutzanlage
haben muss ?
Die Kindertagesstätte befindet sich im Saarland und es handelt sich um einen Sonderbau?
In der LBO § 44 steht nur drin, "Bauliche Anlagen, bei denen Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen."
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar
Gruss
Martin