Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein rechtliches Problem. Wir haben ein bestehendes Haus mit einer Gaube. Diese Gaube soll verbreitert werden. Wir halten einen Abstand mit der Gaubenwand zur Innenseite der Grenzwand von 1,25m ein. Das genügt dem Bauamt nicht. Der Mensch vom Bauamt sagt, die Gaube wirft eine seitliche Abstandsfläche in Richtung Nachbar. Das hatte ich noch nie! Nach vorne auf der Traufseite ist es mir klar, aber seitlich? Ab wo wird denn dann da die Höhe gemessen? Und dann müsste ich ja mit der Gaube IMMER mindestens 3m Abstand von der Grenze einhalten.
Hatte das schon einmal jemand von Euch? Wie können wir das lösen?
Fragt sich Katja
Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!