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[Frage] Ermittlung Gebäudeklasse BayBO [Gelöst]

Schlagworte:
  • 2016

Hallo,

zur Ermittlung der Gebäudeklasse wird ja u.a. die BGF herangezogen. Bei der GKL 1 und 2 ist ja die Obergrenze 400m² je Nutzungseinheit.
In Ba-Wü. werden Kellergerschosse, die < 1,40 aus der Erde ragen dabei nicht hinzugerechnet.

Ist das in Bayern genauso? Wie ist "Nutzungseinheit" zu verstehen?

Gruß: T.

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Hallo Thomasle,

in Bayern hast du recht! mit BGF!
Die Garage muss auch mitgerechnet werden!
Der Keller nicht (hast du aber schon rausbekommen!).

Gruß
Helle

Erledigt. Kellergeschoss gehört nicht dazu.

Gruß: T.

Hallo,

kann mir jemand aus Bayern nochmal kurz helfen? Nach der BayBO Artikel 2, Abs. 6 habe ich die BGF herangezogen.
Ist das richtig?

Ein Kollege sagte mir eben, dass z.B. in NRW die Nutzfläche für die Ermittlung der GKL herangezogen wird. Jetzt bin ich ein bisschen verunsichert. Kann jemand da weiterhelfen?

Gruß: T.

Hallo Thomasle,

in Bayern hast du recht! mit BGF!
Die Garage muss auch mitgerechnet werden!
Der Keller nicht (hast du aber schon rausbekommen!).

Gruß
Helle

Danke!

Gruß: T.