Hier noch zur Vervollständigung die Antwort eines Versicherungsexperten aus dem "Kompetenzcenter Unternehmerkunden Underwriting Technische Versicherungen" einer großen deutschen Versicherung:
Zitat:
"Die Grundfrage ist die der Versicherungssumme in der Bauleistungsversicherung und ob diese brutto (also incl. der Mehrwertsteuer) oder netto (ohne Mehrwertsteuer) anzusetzen ist.
Die Antwort erklärt sich aus dem Status des Versicherungsnehmers.
Ist dieser vorsteuerabzugsberechtigt, muss er die Mehrwertsteuer nicht mitversichern.
Ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt, fällt bei Schäden auch die Mehrwertsteuer mit an und muss somit mitversichert gelten.
Als weitere Konstellation ist folgende Situation möglich:
Objekt wird von diversen Handwerkern und Firmen errichtet, welche jeder/jede für sich vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Solange deren Gewerke nicht abgenommen sind, besteht keine Ersatzleistung für die Mehrwertsteuer.
Ist der Bauherr eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte Person und ist dessen Interesse im Rahmen der Bauleistungsversicherung mitversichert, so ist das Gewerk nach dessen Abnahme auf ihn übergegangen.
Erfolgt die Beschädigung zu diesem Zeitpunkt, ohne dass die gesamte Baumaßnahme als beendet anzusehen ist (Bitte hierzu die einzelnen Haftungsende-Termin in den Bedingungen beachten!), so muss für diesen Fall auch die Mehrwertsteuer mitversichert gelten.
In diesem Fall ist die Versicherungssumme also "brutto", d.h. mit Mehrwertsteuer zu bilden!"Zitatende.
Gruß: T.