06.04.2021 - 16:02
Für die Abrechnung öffentlicher Vorhaben sind Aufmaße insb. des Tief- und Rohbaus zu prüfen. Erfahrene Kollegen können gerne bei der Prüfung von Ausgleichsberechnungen nach § 3 Abs.3 VOB/B und komplexeren Nachträgen unterstützen.