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[Frage] Nutzfläche von Fluren im Wohnbereich


Hallo zusammen.
Wir haben im Kollegenkreis folgede Frage auf dem Tisch.
Zählen Flure im Wohnbereich zur Nutzfläche NUF1, NUF4 oder VF?
Wie handhabt Ihr das und wo kann man dies nachlesen?

Tschau
Mike
http://www.baucon.de
Erfreulicherweise macht die Aufnahme von Wissen niemals Dick!

Servus Mike!

Habe gerade das gleiche Thema am Tisch!

VF fällt für mich raus. Das sind für mich nur allgemeine Verkehrsflächen, die allen zugänglich sind.

NUF 1 ist für mich das naheliegendste, da es ein Teil des Wohnungsverbandes darstellt.

NUF 4 sind doch Lager?

NUF 7 ginge für mich auch noch (Bad, WC und deren Vorräume sind auch da)

Gruß, Martin

Bautechnik GmbH. | A-2100 Korneuburg | Raiffeisenstraße 1

Vermutlich gibt es die Frage bei Büroeinheiten mit gleichem Grundriss nicht... da wird dann VF für den Flur verwendet.

Im Bildkommentar von BKI Kostenplanung sind Flure und Treppen in einer Wohneinheit klar als Verkehrsflächen definiert.
Der Ansatz diese Flächen anders zu betrachten, weil es sich hier (bei Fluren) um Wohnflächen handelt ist Nonsens, da die Definition der Wohnfläche, bzw. die Rechtsnorm dafür, komplett NEBEN der DIN277 und nicht UNTER der DIN277 läuft.

Die Zugänglichkeit (öffentlich/privat) einer Fläche wird in der DIN277 nicht thematisiert.

DIN 277 und WoFlV unterscheiden sich grundlegend!
Man ist manchmal geneigt diese zu vermischen.

Betrachtet man eine einzelne Wohnung nach DIN 277, so zählen (abgeschlossener) Flur, Bad usw.
nicht zur NUF1

Nach WoFlV zählt alles innerhalb einer Wohnung zur Wohnfläche - egal ob Flur, Wintergarten usw.

..... bin mal wieder hier .....

Hallo zusammen.
Danke für die schnellen ersten Rückmeldungen.
Fast alle meiner Kollegen meinen, das ein Flur innerhalb einer Wohnung NUF1 ist.
Argument: "Die DIN 277 von 2016 lässt eine flexible Zuordnung der Grundflächen nach Ermessen und nach Erfordernissen des Anwenders zu.". Er befindet sich im Wohnbereich.
Text aus der DIN 277/2016
"4.7.2 Wechselnde Nutzung von Grundflächen
Grundflächen, die wechselnd genutzt werden, sind der überwiegenden Nutzung nach Tabelle 1 oder
Tabelle 2 zuzuordnen (z. B. Eingangshallen zur Verkehrsfläche trotz gleichzeitiger Nutzung für Information,
Pausenaufenthalt, Ausstellung usw.)."
Da wir fast nur im Wohnungsbau unterwegs sind, wollen wir alle einheitlich vorgehen und unseren Standpunkt untermauern.

Tschau
Mike
http://www.baucon.de
Erfreulicherweise macht die Aufnahme von Wissen niemals Dick!

Ein Flur, von welchem die Wohnräume abzweigen wird nicht wechselnd genutzt. Der Flur dient immer der Erschließung der Räume.

Werden aus einem Wohnzimmer heraus andere Räume erschlossen sind die Verkehrsflächen im Wohnzimmer der Hauptnutzung zuzuordnen.

Der Gedanke bei einem Büro und einer Wohnung unterschiedliche DIN-Zuordnungen für Artgleiche Flächen zu treffen ist (meiner Meinung nach) nicht korrekt und auch nicht von der DIN gedeckt.

Hallo zusammen,
das ist eine interessante Geschichte. Nach meinen Recherchen (Bildkommentar DIN 276/ 277 BKI H.-U. Ruf;Stand Juni 2016) sieht das so aus:

- 4.7.2. "Wechselnde Nutzung von Grundflächen" scheidet für mich in Bezug auf Grundflächen innerhalb einer Wohnung der Flur aus, um diesen der NUF zuzuordnen, da ein klassischer Flur nach meiner Auffassung dazu dient, die einzelnen Räume zu erschließen und damit unter die Definition nach 3.1.6 Verkehrsfläche (VF) fällt: Teilfläche der Nettoraumfläche (NRF) für die horizontale und vertikale Erschließung des Bauwerks. >> Beispiel auch Treppe innerhalb der Wohnung, z.B. bei Maisonette. Zur Verdeutlichung ziehe ich gerne die Tiefgarage heran: Stellplatz an sich ist NUF 7; der Weg dahin- also die Fahrgasse ist klassisch VF!- und das ohne konstruktive Trennung.

Abgesehen davon, dass es für die vermiet-/ verkaufbare Fläche innerhalb der Whg irrelvant ist, lässt sich dennoch trefflich darüber philosophieren.

- 4.7.4: "Bewegungsflächen innerhalb von Räumen (z.B. zwischen Einrichtungsgegenständen in Großraumbüros oder zwischen Maschinen in Werkhallen oder Besuchergängen in Ausstellungen) gehören nicht zur Verkehrsfläche (VF), sondern zur Nutzfläche (NUF)." kann zu abweichender Meinung führen; aber auch hier ist für mich aufgrund der Kleingliedrigkeit der Räume innerhalb einer Whg im Vergleich zu Großflächen, nach wie vor ein Flur wie eine Treppe zu sehen und dient eben der Erschließung und damit VF.

Grüße, Bernd


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