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Fenster und Türenkombination unter Berücksichtigung der VOB


Hallo allerseits,

bei einem Bestand Bau aus den 60ern haben die Balkone eine Kombination aus Fenster mit Brüstung und eine direkt angrenzende Balkontür.
Die Öffnungen wurden getrennt als Fenster und Türöffnung eingeben. Fehler!
Beide Öffnungen für sich betrachtet sind <2,5m², werden somit VOB konform nicht abgezogen, obwohl direkt zusammenhängend.
Die im Bild gezeigte Kombination hat so ziemlich genau 4,00 m², die nun komplett übermessen werden.( kleine Aufgabe an die Entwicklung!!)
Solch eine Kombination sollte also als eine! Öffnung mit zusammenhängenden SP gebaut werden. Ob als Tür- oder Fensteröffnung ist mir noch nicht ganz klar.
Gut, das ich das erst einmal in einem Fall genau geprüft hatte. Die Situation wiederholt sich bei dem BV 150 mal, dadurch eine Mengenabweichung von 600m². Da man ja beide Öffnungen nicht zusammenlegen kann, werde ich dies in einer Excel Tabelle berichtigen.

Die gesamte Eingabe erweist sich eh als sehr trickreich, da das WDVS ( igitt) im Balkonbereich eine geringere Stärke als die Hauptfläche hat. Zudem gibt es Höhenversprünge u.ä. , was mich zwingt an einigen Stellen Seitenflächen einzusetzen.
Das ergibt den reinsten Flickenteppich, mit der Überlgung, alles als Seitenfläche einzugeben, leichte Differenzen in der BGF lasse ich jetzt unberücksichtigt.
Eure Meinung?

Die als kleiner Hinweis eines geplagten 3D Artisten.
Die Wissenden mögen schmunzelnd nicken, allen anderen zur wohlfälligen Beachtung .

Gruß
WielandR

wirklich so?
ích habe da bei einem fall einen handwerker, welcher die öffnungen NICHT als zusammenzieht als eine ansehen wollte.

mein bildkommentar sagt an der stelle für putz und stuck, dass es eine Öffnung ist...
vermutlich sollte man an solchen stellen gleich die quellenlage detailliert mit geben

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
08.01.2024 - Gegen Bauernsperren! -> Boykott der direktverkaufenden Bauern - kauft nicht mehr direkt bei Bauern!

Hallo Markus,

die VOB DIN 18350 5.2.4 sagt dazu, dass direkt nebeneinander liegende Öffnungen die nicht gleichartig sind auch nicht als eine Öffnung gewertet werden dürfen. Z.B. kombination aus Fenster angrenzenden Durchbruch ö.ä. Durchbrüche( Öffnungen) die nicht gleichartig sind, werden getrennt berechnet. In diesem Fall wird der Umkehrschluss tragen, dass gleichartige Öffnungen ( Fenster und Tür) zusammengesetzt
zu bewerten sind.
Wie sehen wir es bei einer Terassentür mit Dreh-Kipp auf der einen Seite und feststehend auf der anderen Seite? Es ist eine Öffnung, mit einem SP und wird abgezogen bei >2,5m². Gleiche optische Situation: Eingabe der Terassentür als Türöffnung und bodentiefes Fenster festverglast, direkt angrenzend. Tür und Fenster haben separate SP getrennt, als Türöffnung und Fensteröffnung ( vielleicht nur so möglich), die Öffnung werden separat behandel und bei jeweils < 2.5m² nicht abgezogen. Sieht erstmal gleich aus ist auch für die VOB gleich. Mit welchem Öffnungswerkzeug das erstellt wurde ist gleich. Es ist ein Stück Öffnung mit unterschiedlicher Abrechnung.

Gruß
WielandR


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