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[Frage] Durchgänge (ehemalige Türöffnungen, nun ohne Türblätter) in Altbauten sollen mit zur Wohnfläche gerechnet werden. Wie bekommt man das hin?


Hallo zusammen,
es gibt oft das Problem bei der Wohnflächenberechnung, dass ehemalige Türöffnungen, die in Altbauten auch schon mal eine große Tiefe bezitzen, nicht mit zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, wenn sie mit dem Befehl Türöffnung in 3D erzeugt werden.

In meinem Fall handelt es sich um einen langen Flur, in dem sich 2 große Durchgänge mit kleinen Wandvorlagen rechts und links und einem Sturz darüber erzeugen lassen. Dann wird deren Grundfläche auch zur Wohnfläche hinzugezählt, was in diesem Fall auch vollkommen korrekt ist, da diese Durchgange auch nicht mahr als ehemalige Türöffnungen erkennbar sind.

Aber nun nochmals zur eigentlichen Frage: Wie kann man solche Durchgänge mit Türöffnungen erzeugen und trotzdem erreichen, dass die Fläche zur Wohnfläche hinzugezählt wird? Gleiche Frage gilt auch für bodentiefe Durchbrüche in Wänden, die eine Höhe von über 2m haben. Bei mir werden auch diese nicht zur Wohnfläche gezählt.

MfG

Fredo

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Öffnung 3 ist lt. Wohnflächenverordnung eine Türöffnung und kann keine Wohnfläche enthalten.
Dies ist so aus der Wohnlfächenverordnung sowie dem Kommentar zur Wohnflächenverordnung zu entnehmen.

Bei der Färbung der Fläche im Grundriss wird die Fläche des Raumes - die Rohbaufläche - angezeigt. Alles andere wäre verwirrender als nützlich. Wohnfläche ungleich DIN277-Fläche ungleich Rohbaufläche ungleich Bodenfläche nach VOB

Die Kunst, welcher ein Ingenieur vermutlich erlernte ist weit genug lesen zu können, um Informationen quer übergreifend verwenden zu können.

Fehlerkultur ist nicht, alles als Fehler zu bezeichnen um Aufmerksamkeit zu erregen.
Fehler sollte nur ein wirklicher Fehler benannt werden.
Eine Darstellung - von Zahlen oder Zeichnungen - die nicht dem eigenen Gusto entspricht und/oder nicht den eigenen Regeln entspricht ist nicht automatisch falsch in der Sache.

Da der Tonfall die Musik macht, ist die Art der Kommunikation in diesem Forum seit 2-3 Jahren oftmals mehr Krach als Information vorhanden!

Hallo,

die eigentliche Frage bei der Türöffnung kann ich auch nicht beantworten. Im Umbauplan kann ich da auch keine Lösung anbieten.

Wenn der Revisionsplan neu erzeugt wird dann kann man das Werkzeug für die Nische nutzen und dann gibt es da abhängig von der Nischentiefe und Nischegröße entsprechende Wohnflächenberechnungen.

Gruß
Jörg

http://www.allplanlernen.de

Software: Allplan, Lumion, OM by Cycot, Simplebim, Nevaris...
Coachings unter http://www.cycot.de / Tutorials unter http://www.allplanlernen.de

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Hi Jörg,
ich hatte heute morgen leider den "unintelligenten Raumstempel" benutzt und darum wurden die Nischen nicht mit zur WF hinzu berechnet.
Ich hatte mich aber auch von den fehlenden Flächenelementen im Grundriss täuschenen lassen, da diese weder in Nischen (tiefer als 13 cm) noch in bodentiefen Fenstern (Laibungstiefe bis Flügel tiefer als 13 cm) angezeigt werden, obwohl sie eigentlich auch dort auftauchen müssten.

Gruß

Fredo

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Öffnung 3 ist lt. Wohnflächenverordnung eine Türöffnung und kann keine Wohnfläche enthalten.
Dies ist so aus der Wohnlfächenverordnung sowie dem Kommentar zur Wohnflächenverordnung zu entnehmen.

Bei der Färbung der Fläche im Grundriss wird die Fläche des Raumes - die Rohbaufläche - angezeigt. Alles andere wäre verwirrender als nützlich. Wohnfläche ungleich DIN277-Fläche ungleich Rohbaufläche ungleich Bodenfläche nach VOB

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Hi _QAF_!
Sorry, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass es sich bei Öffnung 3 um dinen Wanddurchbruch handelt und er somit auch in die Wohnfläche mit einfließt. Ein Türöffnung wäre da herausgefallen, was ja auch korrekt gewesen, da die nie zur Wohnfläche gehören. In Altbauten gibt es aber, wie oben erwähnt, sehr oft Situationen, bei denen ehemalige Türöffnungen oft zur Wohnfläche hinzugezählt werden müssten. Darum habe ich es im Beispiel mit einem Durchbruch gemacht.

Bei der Färbung gebe ich dir recht, auch wenn ich mir wünschen würde, dass die Färbung sich im Falle einer Wohnflächenberechnung auf die errechnete Fläche beziehen würde. So ist es als Kontrollinstrument leider nicht zu gebrauchen.

Gruß und ein schönes Wochenende

Fredo

Falsch.
es ist UNERHEBLICH, ob eine Türzarge mit Türblatt in einem Durchgang eingbaut ist oder nicht. Eine (Tür-) Öffnung, welche eine Tür aufnehmen kann, ist als Tür zu werten und erzeugt keine Wohnfläche.

ABER: man darf machen, was man möchte, wenn dieses klar in allen Vertragswerken die die WOhnung betreffen tituliert wird, AUßER bei geförderten Wohnungbaus.

Anhang: Auszug aus "Wohnflächenberechnung - Kommentar zur Wohnflächenverordnung mit II. BV, DIN283 und DIN277 - 5. vollständig neu bearbeitete Auflage" von G. Heix, Verlag für Wirtschaft und Verwaltung Hubert Wingen, Essen.

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Hi _QAF_,
das weiß ich alles auch!
Ich nehme auch nie Türöffnungen mit in die Wohnfläche, weil es schlicht falsch wäre und Allplan es auch logischerweise nicht zulässt.
Wie oben erwähnt hatte ich in diesem Altbau aber mit Fluren zu tun, welche 2 extrem hohe Durchgänge (2.40m, rechts und links eine kleine Vormauerung von 12 und 8 cm, oben drüber Sturz mit Mauerwerk bis zu Holzbalkendecke in ca. 3.02m Höhe)im eigentlichen Flurbereich hatten und die ich normalerweise, auch aus Gründen der Schnelligkeit, einfach immer mit Türen ohne Smartpart anlege.
Dies führte aber dazu, dass dort keine Wohnfläche berechnet wurde und ich in diesem Fall der Meinung bin, dass sie dort berechnet werden müsste. Es waren dort also definitiv keine Türöffnungen im herkömmlichen Sinne. Darauf zielte meine ganze Frage eigentlich ab.

Ich habe das Problem nun mit Durchbrüchen gelöst. Jetzt stimmt die Wohnfläche.

Gruß und Dank

Fredo

Die Beschreibung der Öffnung lässt nur den Schluss zu, dass dies - zumindest lt. einschlägigem Kommentar zur Wohnflächenverordnung - eine Öffnung ist, welche als Türöffnung/Durchgang zu werten ist und keine Wohnfläche haben dürfte.
(siehe Kommentar zur Wohnflächenverordnung Seite 187 unterster Absatz).
Die Höhe des Durchgangs ist dabei unerheblich.
Ist aber "nur" die "Meinung" des Kommentars.... Abweichendes kann/sollte vertraglich vereinbart werden.

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