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Abstandsflächen SmartPart


Hallo Leute,

ich habe mich mal mit dem durchaus komplexen Thema Abstandsflächen beschäftigt, und versucht,
die je Bundesland durchaus unterschiedlichen Regeln in ein SmartPart einzubauen.

Herausgekommen ist dieses SmartPart (s. abstandsflaechen_smt.png und Abstandsflaechen.smt)

Erläuterung:
Zugrund liegt die Abstandsflächenregelung der BayBO (Uebersicht_Abstandsflaechen_2023_08.pdf).
In einigen Bundesländern kann da einiges abweichend geregelt sein, z.B. in Niedersachsen gehen die Abstandsflächen mit einem Kreisbogen "um die Ecke". Bei Bedarf könnte man das noch einbauen...

Zuerst stellt man die gewünschten Baukörper ein, und dürck auf "Zurücksetzen".
Dadurch wird ein rechteckiges Gebäude mit der entspr. Dachform generiert.
Dann passt man das Grundriss-Polygon an, indem man die Griffe des SmartParts auf die Eckpunte des Gebäudes zieht.
Ggf. muss man weiter Punkte einfügen für Erker, Anbauten usw.
Sodann zieht man in der Isometrie die Griffe jeder Ecke auf den Fusspunkt (Schnitt Wand-Gelände) und den Traufpunkt (Schnitt Wand-Dachhaut). Die Fusspunkte dürfen auch unterschiedliche Höhen haben, z.B. bei geneigtem Gelände.
Dann stellt man die Bedingungen ein, die sich aus dem Baugebiet ergeben:
Faktor H: 0.2 bei GE, GI / 0.4 bei MK,MU / 1.0 bei allen anderen Gebieten (WS,WR,WA,MI,MD,...)
mind. Tiefe: meist 3.0 m

Sodann kontrolliert man die Grenzwerte der Dachneigung für mitzurechnende Dachhöhen. In Bayern sind das 45° und 70°. Das bedeutet:
Bei der Traufseite werden bis einschl. 45° keine Dachhöhe, bis einschl 70° 1/3 der Dachhöhe und über 70° die volle Dachhöhe zur Wandhöhe addiert. Bei der Giebelseite werden bis einschl. einschl 70° 1/3 der Dachhöhe und über 70° die volle Dachhöhe zur Wandhöhe addiert. Die Giebelform der Giebelseite wird nur abgebildet, wenn der Faktor H < 1.0 ist.

Zum Schluss schaut man sich alle Seiten an, und korrigiert die entspr. Werte für Giebelwand, Dachneigung, Dachhöhe.
Auch das 16 m-Privileg für 2 Wände läßt sich hier aktivieren.

Raus kommt zum Schluss eine Darstellung der Abstandsflächen, die alle notwendigen Berechnungen und Darstellungen vereint.
Sicher wird man damit nich alle Baukörper "erschlagen" können, denn z.B. Gauben oder Staffelgeschosse lassen sich damit nicht abbilden. Dafür müßte man dann getrennte Abstandsflächen-SmartParts benutzen, und die "resultierende" Abstandsfläche "nachzeichnen".

Ich hoffe, damit kann man die Erstellung des leidigen Abstandsflächenplanes etwas "beschleunigen".
Wünsche und Anregungen sind herzlich willkommen.

Grüße Jörg

Edit: Ich habe das SmartPart nochmals aktualisiert.
Kresibögen an den Ecken sind jetzt auch einschaltbar.
Bei wem es nicht wie beschrieben funktioniert, bitte nochmal herunterladen.

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Guten Tag Nemo,
ich stimme dir da völlig zu, möchte aber doch einige Punkte anmerken:

Wenn früher jemand bei Glatteis ausgerutscht ist und auf die Schnauze gefallen ist dann hat er sich gesagt "da hätte ich auch besser aufpassen können" wenn das heute passiert ist der erste Gedanke wen könnte ich dafür verantwortlich machen (natürlich ausser mich selbst).

Viele Unternehmen und vor allem windige Selbstständige beschäftigen Rechtsanwälte damit Lücken in den Regelungen zu finden mit denen sie dann Lumperei treiben können, ohne jede Moral. Perfiderweise kommen gerade aus diesen Verbänden dann die Rufe nach weniger Regelungen und Bürokratieabbau. Wenn sie sich statt ständig zu lamentieren mehr um die Moral ihrer Mitglieder kümmern würden wäre da schon viel erreicht.

Gerade in unserem Baubereich macht ja nicht der so viel gescholtene Staat in erste Linie die Regeln sondern die Verbände der Bauindustrie, des Handwerks, der Ingenieure usw (DIN-Normen, VDI usw). Gerade hier finde ich deshalb das ständige lamentieren der Branchenvertreter schon etwas dreist.

Schlussendlich ist es wohl auch der Preis einer hochentwickelten und hochtechnisierten Gesellschaft dass die Beziehungen der Akteure untereinander nur mit einer Mehrzahl an Regelungen vernünftig zu gestalten sind.

Gruß Karl-Heinz

11 - 20 (29)

Ja, die Landesbauordnungen versuchen hier etwas mit Worten zu beschreiben, was eigentlich nur grafisch und dann auch nur in einer Variantenbetrachtung sinnvoll erklärt werden kann. (evtl. in BauO im Bild)
In letzerem habe ich mich mal versucht.
Variantenmatrix aus Giebelform:
-symmetrischer Giebel
-unsymmetrischer Giebel (mit gleichen Dachneigungen)
und Geländeverlauf:
-horizontal
-geneigt
In der Beschreibung der Bauordnung wird auch geflissentlich ignoriert, dass das Gelände in den allerwenigsten Fällen horizontal verläuft! Auch wird in Kauf genommen, dass die Abstandsfläche H an derselben Ecke für die Giebel- und Traufseite durchaus unterschiedlich sein können (in Bayern ist bei der Traufseite bis einschl. 45° DN 1/3 der Dachhöhe NICHT hinzuzurechnen!)

Doch nun zu RLP:

liegen die Schnittlinien nicht auf einer Höhe, ist die Waagrechte in der Mitte zwischen den Schnittlinien anzunehmen

Scheinbar sind damit nur die Schnittlinien mit der Dachhaut gemeint. Die Wandhöhe (der so gemittelten Waagerechten) wird dann wo ermittelt? In der Mitte der Wand mit dem dort anstehenden Gelände?

Wem das jetzt zu viele Fragen sind, es geht noch besser:
Was passiert, wenn der Giebel unterschiedliche Dachneigungen hat?
Welche Dachneigung ist für die anteilig mitzurechnende Dachhöhe zu Grunde zu legen?
Und was passiert, wenn das Gelände nicht gleichmäßig geneigt ist oder sogar verspringt?

In Niedersachsen gehen die Abstandsflächen sogar im Viertelkreis um die Ecke!
Wie das mit unterschiedlichen Werten für H an Trauf- und Giebelseite funktionieren soll, ist mehr als fraglich! In Niedersachsen und Hessen darf man auch die resultierende Abstandsfläche auf volle 10 cm abrunden!

Wenn meine Annahmen zur Giebel-Abstandsfläche in RLP richtig sind, kann ich das gern noch in das SmartPart einbauen.

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Zitiert von: Nemo
Ja, die Landesbauordnungen versuchen hier etwas mit Worten zu beschreiben, was eigentlich nur grafisch und dann auch nur in einer Variantenbetrachtung sinnvoll erklärt werden kann. (evtl. in BauO im Bild)

In letzerem habe ich mich mal versucht.
Hut ab, dass man sich an ein so komplexes Thema heranwagt

Variantenmatrix aus Giebelform:
-symmetrischer Giebel

-unsymmetrischer Giebel (mit gleichen Dachneigungen)

und Geländeverlauf:
-horizontal

-geneigt

In der Beschreibung der Bauordnung wird auch geflissentlich ignoriert, dass das Gelände in den allerwenigsten Fällen horizontal verläuft! Auch wird in Kauf genommen, dass die Abstandsfläche H an derselben Ecke für die Giebel- und Traufseite durchaus unterschiedlich sein können (in Bayern ist bei der Traufseite bis einschl. 45° DN 1/3 der Dachhöhe NICHT hinzuzurechnen!)
Doch nun zu RLP:
liegen die Schnittlinien nicht auf einer Höhe, ist die Waagrechte in der Mitte zwischen den Schnittlinien anzunehmen. Scheinbar sind damit nur die Schnittlinien mit der Dachhaut gemeint. Die Wandhöhe (der so gemittelten Waagerechten) wird dann wo ermittelt? In der Mitte der Wand mit dem dort anstehenden Gelände?
Nein, z.B. Flachdach mit geneigten Gelände am Gebäude. Dann das Mittel von Wandhöhe links + Wandhöhe rechts als waagerechte Abstandsfläche. Trapezförmige Abstandsflächen gibt es meines Wissens nicht in RLP.

Wem das jetzt zu viele Fragen sind, es geht noch besser:

Was passiert, wenn der Giebel unterschiedliche Dachneigungen hat?
Welche Dachneigung ist für die anteilig mitzurechnende Dachhöhe zu Grunde zu legen?

Und was passiert, wenn das Gelände nicht gleichmäßig geneigt ist oder sogar verspringt?
Dann müssen leider Teilflächen gebildet werden .

In Niedersachsen gehen die Abstandsflächen sogar im Viertelkreis um die Ecke!
Wie das mit unterschiedlichen Werten für H an Trauf- und Giebelseite funktionieren soll, ist mehr als fraglich! In Niedersachsen und Hessen darf man auch die resultierende Abstandsfläche auf volle 10 cm abrunden!
Wenn meine Annahmen zur Giebel-Abstandsfläche in RLP richtig sind, kann ich das gern noch in das SmartPart einbauen.
Auf den ersten Blick würde das so stimmen.
Was noch fehlt im SmartPart ist die Darstellung der Mindestabstandsfläche von 3m. Diese wird nicht dargestellt, wenn die gerechnete Abstandsfläche < 3m ist.

Architekturbüro Schall

Was noch fehlt im SmartPart ist die Darstellung der Mindestabstandsfläche von 3m. Diese wird nicht dargestellt, wenn die gerechnete Abstandsfläche < 3m ist.

Stimmt so leider nicht! Die 3m-Mindestfläche wird sehr wohl dargestellt, und mit der berechneten Abstandsfläche "überlagert" (s.min3m.png)

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Servus!
Erst einmal, richtig Geiles SmartPart.

Frage:
Das SmartPart wird ab der UK vom Teilbild erzeugt.
Ist es Möglich vielleichtt die UK an eine Kote Höhenmäßig zu fixieren ? falls das Gelände mal nicht auf der Gleichen Höhe wie das Geschoss ist.
Gibt es im SmartPart einen Wert um die UK zu definieren.
Oder ist es am einfachsten das SmartPart dann Höhenmäßig zuverschieben?

LG René

Lg René
http://www.baucon.de

Die Geländehöhen kann man per Eingabe in der Palette eingeben oder mit den Griffen in der Isometrie (in 3D) an den unteren Punkten verschieben. Dann ist es eigentlich egal, wo das SmartPart höhenmäßig liegt.

Sicher könnte man noch absolute Höhenkoten (mit Offset) einbauen. Das würde dann folgenden Workflow ergeben:
SmartPart im Grundriss korrekt absetzen, dann in Z-Richtung verschieben, und die UK das SmartParts
"Messen" (+ evtl. Offset für HN- oder NHN-Höhe, und in einem Eingabefeld im SmartPart den Bezugswert eintragen.

Dann könnte man sowohl die Geländehöhen(Wand UK) als auch die Traufhöhen (Wand OK) gleich in
NHN-Werten eingeben. Die Gebäudeecken könnten dann auch mit dieser Geländehöhe beschriftet werden
(wegen der Nachvollziehbarkeit).

Zitiert von: Nemo

Was noch fehlt im SmartPart ist die Darstellung der Mindestabstandsfläche von 3m. Diese wird nicht dargestellt, wenn die gerechnete Abstandsfläche < 3m ist.Stimmt so leider nicht! Die 3m-Mindestfläche wird sehr wohl dargestellt, und mit der berechneten Abstandsfläche "überlagert" (s.min3m.png)

Z.B. beim Flachdach mit geneigtem Gelände:

Architekturbüro Schall

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..ok, ist gefixt.

... lädst du das gefixte denn auch noch hier hoch?
Ich wollte es mir am WE auch mal ansehen. Scheint ja wieder mal ein großer Wurf zu sein.

Gruß

Fredo

Der Upload hat komischerweise nicht funktioniert.
Hier nochmal...

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Sehr schönes, gutes Smartpart Nemo!
Habe es heute gleich ausprobiert
und schon ein Wunsch dazu: kann man die Darstellung der AFL auf einer Seite unterdrücken/ausschalten z.B. für einen Anbau auf der angebauten Seite?
Wenn man die Höhen dort auf 0 setzt, entstehen in den seitlichen AFL ja zus. Diagonalen.

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