Hallo,
unabhängig von der Software ermittelt sich der Kostenanschlag nach (voraussichtlichen) Auftragssumme. Ergänzend zum Hauptauftrag wird auch ein Nachtrag vergeben und beauftragt. Sicherlich ist interessant, aus welchen Gründen es zum Nachtrag gekommen ist. Ändert der Auftraggeber seine Anforderungen bzw. die Planung hat dies eine andere Dimension, als wenn in der Ausschreibung Leistungen (Menge oder Position) nicht erfasst wurden und es deswegen zum Nachtrag kommt.
(vgl. DIN276:2018-12 Abschnitt:
3.3.5 Kostenanschlag - Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Vergabe und Ausführung
4.3.6 Kostenanschlag (Auszug) - Angebote der ausführenden Unternehmen und Leistungsbeschreibungen, - Aufträge an ausführende Unternehmen …)
In der Definition Lph 7- wird im zweiten Satz ebenfalls auf die Fortschreibung verwiesen: "... Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen."
HOAI - LPH 7-c
"c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise"
Nun zurück zur Software NEVARIS
Nachdem was ich dazu als Spoiler zur neuen Version 2020 gesehen habe, ist zu diesem Thema Einiges enthalten.